Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Das Justiz-Programm fördert die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2021 bis 2027 und setzt Schwerpunkte auf Aus- und Weiterbildung, einen diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz sowie E-Justiz.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU

Förderziel

Das Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit mit Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, auf gegenseitiger Anerkennung, gegenseitigem Vertrauen und justizieller Zusammenarbeit beruht. Dadurch werden Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte gestärkt.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Angehörige der Rechtsberufe und Einrichtungen der Rechtspflege
  • Nationale, regionale und lokale Behörden
  • Teilnahme offen für EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten, Kandidatenländer und internationale Organisationen

Beschreibung

Das Justiz-Programm 2021–2027 der Europäischen Kommission fördert die Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen innerhalb der EU und setzt dabei zentrale Schwerpunkte auf Aus- und Weiterbildung, diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz sowie E-Justiz. Ziel ist es, Fachkräfte wie Richter:innen, Staatsanwält:innen und weitere Rechtspraktiker:innen durch Schulungen und den Austausch bewährter Verfahren in ihrem Verständnis des Unionsrechts zu stärken. Gleichzeitig werden digitale Instrumente und Informationskampagnen entwickelt, um Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten. Dieses Zusammenspiel trägt wesentlich zur Weiterentwicklung eines Europäischen Rechtsraums bei, der auf Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz sowie auf gegenseitigem Vertrauen und Anerkennung beruht – und somit Demokratie und Grundrechte nachhaltig festigt.

Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände sowie nationale, regionale und lokale Behörden in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten, Kandidaten- und Beitrittsländern beziehungsweise internationale Organisationen. Unterstützt werden unter anderem Schulungsmaßnahmen für Justizakteur:innen, der Aufbau und die Pflege europäischer Netzwerke, Analyse- und Monitoringaktivitäten sowie die Entwicklung von IT-Lösungen für E-Justiz. Die konkreten Fördersummen und Auswahlkriterien werden in den jährlichen Arbeitsprogrammen festgelegt. Eine Kombination mit weiteren EU-Förderprogrammen ist möglich. Auf diese Weise richtet sich das Justiz-Programm an alle Akteur:innen der Rechtspflege, die einen Beitrag zu einem verlässlichen, gerechten und modernen Justizsystem in Europa leisten möchten.

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