Kälte-Klima-Richtlinie
Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und des BAFA für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Anträge sind im Zeitraum 01.03.2024 bis 31.12.2026 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen zur Reduktion fluorierter Treibhausgas-Emissionen, zum Klimaschutz und zur Senkung des Energieverbrauchs.
Förderfähige Ausgaben
- Neuerrichtung und Nachrüstung von Kälte- und Klimaanlagen
- Komponenten und Systeme (Speicher, Wärmepumpen, Freikühltechnik)
- Effizienz-Umrüstung bestehender Kleinanlagen
- Einbindung erneuerbarer Energien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kälteerzeuger für Verkaufskühlmöbel und steckerfertige Verkaufskühlmöbel
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einsatz von nicht-halogenierten Kältemitteln
- Stationäre Anwendung der Anlagen
- Einreichung im Zeitraum 01.03.2024 bis 31.12.2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronischer Antrag über das BAFA-Portal
- Ergebnisprotokoll BAFA EffizienzCheck (ab 20 kW)
- Technische und kaufmännische Unterlagen gemäß Merkblatt
Beschreibung
Die Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert bundesweit den Einsatz energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen. Ziel ist die Reduktion fluorierter Treibhausgas-Emissionen, die Senkung des Stromverbrauchs und die Förderung nachhaltiger Technologien im Klimaschutz. Gefördert werden sowohl die Neuerrichtung und Nachrüstung moderner Kälteerzeuger als auch die Effizienz-Umrüstung bestehender Kleinanlagen. Die Einbindung erneuerbarer Energien wie Solaranlagen oder Wärmepumpen sowie der Einsatz von Freikühltechnik runden das Spektrum ab. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Projektträger realisiert und stellt Zuschüsse auf Basis von Festbeträgen bereit. Anträge können zwischen dem 01. März 2024 und dem 31. Dezember 2026 elektronisch eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale und gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen als Betreiberstationärer Anlagen. Förderfähige Ausgaben umfassen Komponenten, Speichersysteme sowie den Kohlenwasserstoff-Austausch bei bestehenden Kleinanlagen, nicht jedoch Verkaufskühlmöbel. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Einsatz von nicht-halogenierten Kältemitteln und ein Ergebnisprotokoll des BAFA EffizienzChecks ab 20 kW. Zur Antragstellung sind technische und kaufmännische Unterlagen gemäß Merkblatt sowie das elektronische Formular im BAFA-Portal erforderlich. Durch die geförderten Maßnahmen werden CO₂-Emissionen deutlich verringert und Betriebskosten nachhaltig gesenkt. Interessierte Akteur:innen können mit dem Förderrechner eine erste Förderhöhe kalkulieren und so frühzeitig die Planung energetischer Modernisierungen vorantreiben.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.