Zuschuss

Kärntner Bauernhilfe gem. K-LFF 2023

Einmalige Geldzuschüsse für landwirtschaftliche Familien in Kärnten bei Tod, schwerer Krankheit des Betriebsführers oder Totalverlust des Wohngebäudes. Gültig ab 15.07.2023, unbegrenzt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.07.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 1 000 € - 10 000 € einmalig
Projektstart ab: 15.07.2023

Förderziel

Ersthilfestellung für bäuerliche Familien und überwiegend in die betriebliche Arbeitswirtschaft eingebundene Arbeitskräfte in Kärnten, die unverschuldet in außergewöhnliche Notlagen geraten sind.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag samt Verpflichtungserklärung und Förderzusage
  • Ausschluss von Doppelförderungen
  • Mindestens 2 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder 2 Großvieheinheiten

Beschreibung

Die Kärntner Bauernhilfe gem. K-LFF 2023 unterstützt landwirtschaftliche Familienbetriebe in Kärnten, die unverschuldet in außergewöhnliche Notlagen geraten sind. Gefördert werden einmalige Zuschüsse in Höhe von 1 000 € bis zu 10 000 €, wenn der Betriebsführer oder überwiegend in die betriebliche Arbeitswirtschaft eingebundene Familienangehörige durch Tod, schwere Krankheit oder einen Totalverlust des Wohngebäudes stark betroffen sind. Die Maßnahme zielt auf eine rasche Ersthilfestellung ab, um finanzielle Engpässe unmittelbar abzufedern und den Fortbestand des Betriebes zu sichern. Anträge können seit dem 15. Juli 2023 fortlaufend eingereicht werden, da keine zeitliche Begrenzung der Frist besteht. Die Förderabwicklung übernimmt das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Bewirtschaftung mindestens 2 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder das Halten von mindestens 2 Großvieheinheiten. Ein rechtsgültiger Antrag ist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung und einer Förderzusage einzureichen; Doppelförderungen werden ausgeschlossen. Die Mittel werden als Direktzuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern die bewilligten Bedingungen eingehalten werden. Durch die unbürokratische Gestaltung der Bestimmungen stellt die Initiative eine wertvolle Unterstützung für bäuerliche Familienangehörige und arbeitsfähige Kräfte in Kärnten dar, die kurzfristig auf finanzielle Hilfe angewiesen sind.

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