Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge - Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Objekten
Maßnahmen zur Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Objekten, bodenständigen Fertigkeiten sowie traditionellen und zeitgemäßen kulturellen Aktivitäten im Biosphärenpark Nockberge.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Objekten, bodenständigen Fertigkeiten sowie traditionellen und zeitgemäßen kulturellen Aktivitäten im Gebiet des Biosphärenparks Nockberge.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten
- Sachkosten
- Eigenleistungen (Geld, Sach- und Arbeitsleistungen)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung und Beschlussfassung im Biosphärenparkkomitee Nockberge
- Einhaltung der Förderungsrichtlinien (insbesondere Punkt 6.1, 6.5 und 6.7)
- Einreichung über die zuständige Biosphärenparkverwaltung Nockberge
- Zumutbarkeit von Eigenleistungen gem. Richtlinien Punkt 1.2 und 6.1
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt Ansuchen
- Behördliche Bewilligungen
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Vertretungsbefugnis
- Verpflichtungserklärung
Bewertungskriterien
- Zumutbarkeit von Eigenleistungen
- Ausrichtung auf die Ziele des Biosphärenparks Nockberge
- Nachhaltige Wirkung der Maßnahme
Beschreibung
Der Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge fördert mit einem Zuschussprogramm die Erhaltung kulturhistorisch wertvoller Objekte sowie die Pflege bodenständiger Fertigkeiten und traditioneller wie zeitgemäßer kultureller Aktivitäten im Gebiet des Biosphärenparks Nockberge. In diesem Rahmen kommen private Personen, Unternehmen, Genossenschaften, Interessenverbände und sonstige Vereine als Projektträger:innen infrage, die sich der nachhaltigen Sicherung und Wiederbelebung lokal verwurzelter Denkmäler, Handwerkstechniken oder kultureller Angebote widmen. Die Förderung zielt auf die Stärkung des regionalen Kulturerbes und die Sensibilisierung für die besonderen landschaftlichen und historischen Werte dieser alpinen Kulturlandschaft.
Bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Planungs- und Baukosten, Sachkosten sowie Eigenleistungen in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen – werden für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten übernommen. Voraussetzung ist eine Beschlussfassung im Biosphärenparkkomitee, die Einhaltung der Förderrichtlinien (insbesondere der Punkte zur Zumutbarkeit von Eigenleistungen und zum Förderungsumfang), die Vorlage behördlicher Genehmigungen sowie eines Finanzierungsplans und einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung. Anträge können jederzeit unbefristet über die zuständige Verwaltung eingereicht werden. Wesentliche Bewertungskriterien sind die Ausrichtung auf die Ziele des Biosphärenparks und die nachhaltige Wirkung der Maßnahme.
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