Zuschuss

Kärntner Frauenhäuser und Gewaltschutzzentren

Finanzierung für Frauenhäuser und Gewaltschutzzentren in Kärnten zum Schutz, zur Sicherheit und zur Beratung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder. Anträge unbefristet möglich.

Soziales Frauenförderung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Schutz, Sicherheit und Unterkunft sowie Beratung und Betreuung von Frauen und deren minderjährigen Kindern, die von Angehörigen oder Lebensgefährten bedroht oder misshandelt werden.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhalte besonderer vorübergehender Wohnmöglichkeiten für hilfesuchende Frauen und deren minderjährige Kinder
  • Angebot von Beratung und Betreuung zur Bewältigung von Gewalterfahrungen
  • Erarbeitung neuer Lebensperspektiven
  • Telefonische und ambulante Beratung
  • Unterstützung und Begleitung bei Behördenwegen, Gerichtsterminen, Wohnungs- und Arbeitssuche
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular gemäß bereitgestelltem Formular

Beschreibung

Die Förderung unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Kärnten bei der Finanzierung von Frauenhäusern und Gewaltschutzzentren. Ziel ist die Gewährleistung von Schutz, Sicherheit und vorübergehender Unterkunft für Frauen und deren minderjährige Kinder, die von Angehörigen oder Lebensgefährten bedroht oder misshandelt werden. Ergänzend zur Unterbringung werden telefonische und ambulante Beratungsangebote bereitgestellt, die sich auf die Verarbeitung von Gewalterfahrungen, die Erarbeitung neuer Lebensperspektiven sowie die Begleitung bei Behördenwegen, Gerichtsterminen und der Suche nach Wohnung und Arbeit fokussieren. Durch die Kooperation mit weiteren Einrichtungen wird ein bedarfsgerechtes Hilfenetzwerk aufgebaut, das statistische Erhebungen und Dokumentationen umfasst, um die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu evaluieren.

Gefördert werden jene Organisationen, die besondere vorübergehende Wohnmöglichkeiten vorhalten und umfassende Betreuungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Kinder anbieten. Voraussetzung ist die Vorlage eines ausgefüllten Antragsformulars, das jederzeit unbefristet eingereicht werden kann. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist insbesondere für Projekte im Themenfeld Soziales, Frauenförderung sowie Kinder- und Jugendschutz interessant. Mit dieser finanziellen Unterstützung wird sichergestellt, dass Hilfesuchende unabhängig von Alter, Konfession oder Herkunft Zugang zu vertrauensvoller Beratung und sicherer Unterbringung erhalten. Dadurch werden neue Lebensentwürfe ermöglicht und langfristig tragfähige Perspektiven für Betroffene geschaffen.

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