Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern - Förderung zur Erhaltung einer zeitgemäßen Land- und Forstwirtschaft
Förderung des Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern zur Erhaltung einer zeit- und ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft im Nationalpark Hohe Tauern. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung einer zeit- und ordnungsgemäßen, auf die naturräumlichen Voraussetzungen abgestimmten Land- und Forstwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Allgemeinen Förderungsvoraussetzungen gemäß K-NBG §16 Abs. 1
- Zumutbarkeit von Eigenleistungen gemäß K-NBG §17
- Projektumsetzung innerhalb von 3 Jahren nach Beschlussfassung im Nationalparkkomitee Hohe Tauern
- Mindestförderbetrag von EUR 350,00 pro Projekt
Beschreibung
Der Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern fördert Maßnahmen zur Erhaltung einer zeitgemäßen, naturräumlich abgestimmten Land- und Forstwirtschaft im Nationalpark Hohe Tauern. Dabei stehen die landschaftliche Eigenart und Schönheit im Mittelpunkt, um langfristig eine nachhaltige Pflege und Nutzung der Region zu gewährleisten. Das Programm richtet sich an private und gemeinnützige Akteur:innen wie Unternehmen, Genossenschaften, Verbände und Vereine, die im Einklang mit den Bestimmungen des Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetzes (§ 16 Abs. 1 K-NBG) agieren. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann jederzeit – bis auf Widerruf – beantragt werden. Eine Umsetzung der bewilligten Projekte innerhalb von 36 Monaten ab Beschlussfassung im Nationalparkkomitee sichert den zeitnahen Effekt der geförderten Maßnahmen.
Förderungswürdig sind insbesondere Vorhaben, die Eigenleistungen im Rahmen zumutbarer Einkommensgrenzen einbinden und einen Mindestförderbetrag von EUR 350,00 pro Projekt erreichen. Neben den allgemeinen Voraussetzungen gemäß K-NBG § 16 Abs. 1 müssen Antragstellende zumutbare Eigenleistungen gemäß K-NBG § 17 erbringen. Ein einmaliger Aufschub der Projektdurchführung ist in begründeten Fällen möglich. Mit dieser kontinuierlich verfügbaren Finanzhilfe wird eine professionelle Bewirtschaftung von Almflächen, Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen unterstützt, die zum Schutz der Natur beiträgt und gleichzeitig lokale Wertschöpfung stärkt.
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