Zuschuss

Katastrophenfonds: Beihilfe Land Salzburg zur Absicherung von Existenzen bei Katastrophenschäden

Finanzielle Beihilfe des Landes Salzburg für natürliche und juristische Personen zur Abdeckung nicht versicherbarer Katastrophenschäden wie Hochwasser, Erdrutsch, Hagel und Lawinen. Anträge binnen sechs Monaten nach Schadenseintritt möglich. Kofinanzierung durch Bundesministerium für Finanzen (60 %).

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.05.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Unternehmensgröße: Einpersonenunternehmen und Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 30% der anerkannten Schadenssumme, maximal bis € 500.000 pro Schadensfall
Förderquote: 30%

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen im Land Salzburg zur Beseitigung unvorhersehbarer und unabwendbarer Elementarschäden durch Naturkatastrophen sowie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Vermögens und der Absicherung von Existenzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachschäden an Vermögenswerten (Gebäude, Ausrüstungen, Maschinen)
  • Einkommensverluste in der Landwirtschaft
  • Fremdmaschineneinsatz
  • Eigenleistungen
  • Aufräumungsarbeiten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schäden an Luxusgegenständen (Zweitwohnsitz, Schwimmbad, Schmuck)
  • Umsatz- bzw. Einkommensausfälle
  • Schäden an Kraftfahrzeugen
  • Behördlich nicht genehmigte Maßnahmen
  • Versicherungsausgleich

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schaden über Mindestgrenze (ab € 1.000, ab 1.6.2020 ab € 1.500)
  • Nur nicht versicherbare Schäden
  • Schadensschätzung durch amtliche oder beeidete Sachverständige
  • Kein Rechtsanspruch auf Beihilfe
  • Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Schadenseintritt
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Schadensfotos
  3. Schadensschätzung durch Sachverständige
  4. Einkommensnachweis
  5. Versicherungsbestätigung
  6. Rechnungen und Zahlungsbelege
  7. Eigenleistungsnachweise

Bewertungskriterien

  • Schadenshöhe
  • Materielle Belastung der Betroffenen
  • Familieneinkommen
  • Empfehlung der Katastrophenfondskommission

Beschreibung

Katastrophenfonds des Landes Salzburg unterstützt natürliche und juristische Personen im Bundesland Salzburg bei der Behebung von Elementarschäden, die nicht versicherbar sind. Der Fonds leistet pauschale Zuschüsse von bis zu 30 % der anerkannten Schadenssumme – maximal 500 000 Euro pro Schadensfall – und wird zu 60 % durch das Bundesministerium für Finanzen kofinanziert. Gefördert werden materielle Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel. Ein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe besteht nicht; über die Vergabe entscheidet die Landesregierung auf Empfehlung einer Fachkommission. Schadensschätzungen sind durch amtliche oder gerichtlich beeidete Sachverständige vorzunehmen, Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Schadens gestellt und die Abrechnung binnen drei Jahren abgeschlossen werden.

Förderfähig sind Ausgaben für Reparatur- und Wiederherstellungsmaßnahmen an Gebäuden, Ausrüstungen und Maschinen, Aufräumungsarbeiten sowie Bringungskosten und Fremdmaschineneinsatz. Eigenleistungen können bis zu 50 000 Euro anerkannt werden. Nicht bezuschusst werden Schäden an Luxusobjekten (z. B. Zweitwohnsitzen, Schmuck), an Kraftfahrzeugen, Umsatzausfälle oder nicht behördlich genehmigte Maßnahmen. Eine Mindestschadenshöhe von 1 000 Euro (ab 01.06.2020: 1 500 Euro) ist Voraussetzung, Ausnahmen können in Härtefällen gewährt werden. Die Höhe der Förderung bemisst sich auch nach familiären oder unternehmerischen Einkommensverhältnissen sowie der materiellen Belastung. Gemeinden prüfen die Angaben vor Weiterleitung an das Amt der Salzburger Landesregierung. Geschädigte Unternehmen und Privatpersonen können online oder über die zuständige Schadensgemeinde den Antrag einreichen und so ihre Existenz grundlegend absichern.

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