Katharina und Gerhard Hoffmann Stiftung: Allgemeine Förderung
Förderung von Projekten mit Anschub-, Umsetzungs- und Anschlussfinanzierung durch die Katharina und Gerhard Hoffmann Stiftung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gemeinnütziger Projekte und Initiativen im kulturellen, sozialen, sportlichen und wissenschaftlichen Bereich durch Sach- und Personalkostenerstattung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkostenerstattung
- Sachkostenerstattung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Kostenvoranschlag
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Ausgefüllter Stiftungsfragebogen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fragebogen Projekte
- Fragebogen Denkmal
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Vereinsregisterauszug
Beschreibung
Die Katharina und Gerhard Hoffmann Stiftung fördert gemeinnützige Initiativen und Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland mit Zuschüssen zur Anschub-, Umsetzungs- und Anschlussfinanzierung. In den Bereichen Bildung, Soziales, Sport, Forschung & Innovation, Wissenschaft, Kinder- und Jugendhilfe sowie im Denkmalschutz kommen sowohl Personalkosten als auch Sachmittel zum Tragen. Projektvorhaben erhalten eine Förderung zwischen 5.000 und 15.000 €, wobei ein detaillierter Finanzierungsplan und Kostenvoranschläge die Grundlage für die Zuwendung bilden. Ziel ist es, nachhaltige Impulse für kulturelle, soziale, sportliche und wissenschaftliche Projekte zu setzen und die engagierten Akteur:innen bei der Realisierung ihrer Vorhaben zu unterstützen.
Anträge können fortlaufend gestellt werden und unterliegen einem standardisierten Verfahren. Voraussetzung für die Bearbeitung sind eine Kurzbeschreibung des Projekts, der ausgefüllte Stiftungsfragebogen sowie aktuelle Nachweise wie Freistellungsbescheid und Vereinsregisterauszug. Im Rahmen der Mittelvergabe erfolgt eine sachgerechte Prüfung der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand. Eine verbindliche Fördervereinbarung regelt danach den Mittelabruf und die Abrechnung, die durch einen Verwendungsnachweis samt Fotodokumentation und Finanzübersicht abgeschlossen wird. Durch die unkomplizierte Einreichungsmöglichkeit per Post oder E-Mail gibt die Stiftung gemeinnützigen Träger:innen die Chance, ihre Ideen unbürokratisch zu verwirklichen und langfristig wirksame Strukturen aufzubauen.
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