KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation bietet Unternehmen und Projektgesellschaften flexible Darlehen für ambitionierte, nachhaltige und transformative Vorhaben zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen. Die KfW trägt bis zu 50 % des Finanzierungsrisikos (7,5–100 Mio. € Risikoanteil). Antragstellung jederzeit über die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Unternehmens- und Projektfinanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Nebenkosten für die Errichtung, den Erwerb und die Modernisierung förderfähiger Anlagen sowie die Ausrichtung von Geschäftsmodellen an den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Betriebsmittel
- Nebenkosten
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
- Gutachten und Nachweise
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
- Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gruppenumsatz bis zu 5 Milliarden Euro
- Mehrheitlich in Privatbesitz
- Einhaltung der technischen Kriterien der EU-Taxonomie (Artikel 9 der Verordnung EU 2020/852)
- Umwelt- und sozialrechtliche Anforderungen im Investitionsland erfüllen
- Ausländische Unternehmen nur für Vorhaben in Deutschland
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Beschreibung
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation bietet Unternehmen und Projektgesellschaften in Deutschland eine flexible Darlehenslösung zur Finanzierung ambitionierter Klimaschutz- und Transformationsvorhaben. Dabei werden Investitionskosten, Betriebsmittel und Nebenkosten für die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung förderfähiger Anlagen unterstützt – von klimafreundlichen Produktionsverfahren über Energieversorgungsinfrastruktur und nachhaltige Mobilitätskonzepte bis hin zu Green IT-Lösungen. Das Programm orientiert sich an den Umweltzielen der EU-Taxonomie und fördert Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen. Die KfW übernimmt bis zu 50 % des Ausfallrisikos und beteiligt sich mit einem Risikoanteil von minimal 7,5 Mio. € bis maximal 100 Mio. € pro Vorhaben. Die ganzjährige Antragstellung erfolgt über die Hausbank und richtet sich an in- und ausländische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 5 Mrd. € in mehrheitlich privater Trägerschaft.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung technischer Kriterien gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie die Vereinbarkeit mit der KfW-Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien. Ausländische Unternehmen dürfen ausschließlich Vorhaben in Deutschland umsetzen und müssen geltende Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte sind ausgeschlossen. Förderfähige Ausgaben umfassen neben Anlagenanschaffungen und Betriebsmitteln auch Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie erforderliche Gutachten und Nachweise. Die Konsortialstruktur schafft eine ausgewogene Risikoaufteilung zwischen der KfW und weiteren Finanzierungspartner:innen, wodurch attraktive Konditionen, variable Laufzeiten und individuell zugeschnittene Finanzierungsmodelle realisierbar sind.