Kinder- und Jugendhilfe
Förderung von Vereinstätigkeit für sozial oder finanziell bedürftige, behinderte oder nicht behinderte sowie von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche: Ferienaktionen, Freizeitaktivitäten, Angebote zur Pflege und Erziehung, Integration behinderter Kinder im außerschulischen Bereich, Präventionsarbeit und Hilfsangebote.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vereinstätigkeit, die sozial oder finanziell bedürftigen, behinderten oder nicht behinderten sowie von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen zugutekommt: Ferienaktionen, Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche, Angebote von Hilfen zur Pflege und Erziehung für werdende Eltern und Eltern, Maßnahmen der Integration behinderter Kinder im außerschulischen Bereich sowie Präventionsarbeit und Hilfsangebote bei Gewalt und sexuellem Missbrauch.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Non-Profit-Organisation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen
- Bericht über die geförderte Leistung
Beschreibung
Kinder- und Jugendhilfe fördert bundesweit gemeinnützige Organisationen bei der Durchführung von Vereinsaktivitäten für sozial oder finanziell benachteiligte, behinderte oder nicht behinderte sowie von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche. Gefördert werden unter anderem Ferienaktionen, Freizeitangebote sowie Unterstützungsleistungen zur Pflege und Erziehung werdender Eltern und Eltern. Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Behinderung im außerschulischen Bereich sowie Präventions- und Hilfsangebote gegen Gewalt- und sexuellen Missbrauch runden das Spektrum ab. Die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen soll den Zugang zu bedarfsgerechten Freizeit- und Bildungsangeboten sicherstellen und das Wohl von rund 1,125 Mio. Familien mit Kindern nachhaltig stärken.
Förderberechtigt sind ausschließlich Non-Profit-Organisationen mit Sitz in Österreich, die ihre Projekte im Bereich Soziales, Kinder und Jugendliche umsetzen. Eine Auszahlung erfolgt auf Basis der Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen sowie eines abschließenden Berichtes über die erbrachten Leistungen. Antragsstellungen sind fortlaufend möglich; es fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Die Sektion VI – Familie und Jugend im Bundeskanzleramt verantwortet die Mittelvergabe und begleitet die Antragstellung. Ziel ist eine transparente und wirkungsorientierte Förderung, die Vereine und Initiativen bei ihrer wertvollen Arbeit unterstützt und Kindern sowie Jugendlichen nachhaltig neue Chancen eröffnet.
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