Kinder- und Jugendhospiz Sternenbrücke
Umfassende palliative Begleitung für unheilbar erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren sowie psychosoziale und trauerbegleitende Unterstützung ihrer Familien im Kinder- und Jugendhospiz Sternenbrücke in Hamburg. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Kinder- und Jugendhospiz Sternenbrücke im Hamburger Stadtteil Rissen werden unheilbar erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren mit ihren An- und Zugehörigen ab der Diagnosestellung umfassend palliativ begleitet. Auch nach dem Verlust steht die Sternenbrücke den Familien in ihrer Trauer weiterhin sorgsam zur Seite.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unheilbare lebensverkürzende Erkrankung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bis 27 Jahren
- Aufnahme im Kinder- und Jugendhospiz Sternenbrücke
- Individuelle Prüfung der Antragstellung durch die Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formlose Kontaktaufnahme zur Einzelfallprüfung
Bewertungskriterien
- Medizinische Dringlichkeit und Schwere der Erkrankung
- Bedarfssituation der betroffenen Familie
Beschreibung
Im Hamburger Stadtteil Rissen bietet das Kinder- und Jugendhospiz Sternenbrücke eine ganzheitliche, palliative Betreuung für unheilbar lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren. Bereits ab der Diagnosestellung werden die jungen Gäste und ihre Angehörigen durch ein interdisziplinäres Team aus Pflegefachkräften, Therapeut:innen und psychosozialen Expert:innen begleitet. Neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung umfasst das Programm auch tiergestützte Interventionen, kreative Angebote sowie Sonderpädagogik. Über den Tod hinaus unterstützt die Sternenbrücke Familien in ihrer Trauerarbeit und schafft mit Ritualen, Gesprächsangeboten und Gedenkfeiern einen geschützten Raum, um gemeinsam neue Kraft zu schöpfen.
Förderberechtigt sind Familien mit einem unheilbar erkrankten Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bis 27 Jahren, deren Aufnahme im Kinder- und Jugendhospiz Sternenbrücke individuell geprüft wird. Die Antragstellung erfolgt formlos und läuft dauerhaft, wodurch jederzeit Bedarf geprüft werden kann. Als zentrale Bewertungskriterien gelten die medizinische Dringlichkeit und die konkrete Bedarfssituation der Familie. Dieser Zuschuss unterstützt sowohl psychosoziale Begleitung als auch Sach- und Personalkosten. Interessierte Familien können eine individuelle Einzelfallprüfung über die Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke in Hamburg in die Wege leiten, um passgenaue Förderleistungen zu erhalten. Die kontinuierliche Förderung zielt darauf ab, belastende Phasen zu mildern und wertvolle gemeinsame Momente zu ermöglichen – damit kein Weg alleine gegangen werden muss.
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