Zuschuss

Kinder- und Jugendreisen – Daniel-Schnakenberg-Stiftung

Zuschüsse für Bremer Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre aus einkommensschwachen Familien für organisierte Ferienfreizeiten – bis zu 80 % der Kosten, max. 20 € pro Tag. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bremen
Fördersumme: max. 20 € pro Kind/Tag
Förderquote: bis 80%

Förderziel

Förderung der Teilnahme von Bremer Kindern und Jugendlichen (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) aus Familien mit geringem Einkommen an organisierten Ferien- und Erholungsreisen ab 10 Tagen Dauer.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten und Gesamtkosten der Ferienfreizeit

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in der Stadt Bremen
  • Familie mit geringem Einkommen
  • Alter der Kinder/Jugendlichen bis 17 Jahre
  • Reisedauer mindestens 10 Tage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Formblatt)
  2. Kopie einer aktuellen Verdienstbescheinigung
  3. Kopie des aktuellen Jobcenter-Bescheides
  4. Einkommensbescheid des vorletzten Jahres (bei Selbstständigen)

Beschreibung

Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung eröffnet eine fortlaufende Zuschussmöglichkeit für Kinder und Jugendliche aus Bremen, deren Familien über ein geringes Einkommen verfügen. Ziel ist es, die Teilnahme an organisierten Ferien- und Erholungsreisen ab einer Mindestdauer von zehn Tagen zu erleichtern. Gefördert werden Reisen, die von gemeinnützigen Trägern wie Kirchengemeinden, Jugendverbänden, Pfadfindergruppen, Sportvereinen oder Einrichtungen der Jugendarbeit angeboten werden. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der Reise- und Gesamtkosten, maximal jedoch 20 € pro Tag und Kind. Anspruchsberechtigt sind alle in der Stadt Bremen wohnhaften Minderjährigen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr – inklusive Pflegekinder. Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden zwei Wochen vor Reisebeginn direkt an den Veranstalter überwiesen, um eine reibungslose Planung zu gewährleisten.

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich: das ausgefüllte Formblatt „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses“, eine Kopie der aktuellen Verdienstbescheinigung oder des Jobcenter-Bescheides sowie bei Selbstständigkeit der Einkommensbescheid des vorletzten Jahres. Durch diese transparente Förderstruktur unterstützt die Stiftung einkommensschwache Familien dabei, jungen Menschen unvergessliche Ferienerlebnisse mit Gleichaltrigen zu ermöglichen. Die Maßnahme fördert nicht nur Erholung und Gemeinschaft, sondern schafft bleibende Erinnerungen und neue Freundschaften. Interessierte Privatpersonen finden alle notwendigen Formulare und weiterführende Informationen direkt bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung in Bremen.

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