Kinder- und Jugendwohngruppe
Förderung von Kinder- und Jugendwohngruppen in der Steiermark zur Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Fremdunterbringung. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Kinder- und Jugendwohngruppe bietet betreuten Kindern und Jugendlichen einen familienähnlichen Lebensraum außerhalb der Familie, um ihre individuellen, entwicklungsbedingten, emotionalen, körperlichen und sozialen Bedürfnisse zu befriedigen. Sie fördert Selbstbestimmung und Alltagskompetenz durch Übereinkünfte und Routinen und arbeitet nach Möglichkeit auf eine Rückführung in die Herkunftsfamilie hin.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
- Kinder und Jugendliche von 5 bis 15 Jahren, im Ausnahmefall auch darunter oder darüber (Geschwistergruppen)
- Gefährdung des Kindeswohls (riskante Lebensbedingungen, Gefahr der Desintegration)
- Entwicklungsverzögerungen und Förderdefizite
- Verhaltensauffälligkeiten (nicht altersgemäßes, sozial unreifes Verhalten, Aggressivität)
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Beschreibung
Die Kinder- und Jugendwohngruppe in der Steiermark bietet gemeinnützigen Träger:innen die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche in familienähnlicher Atmosphäre außerhalb des Herkunftshauses zu betreuen. In diesem geschützten Lebensraum werden individuelle, entwicklungsbedingte, emotionale, körperliche und soziale Bedürfnisse umfassend berücksichtigt. Durch klare Übereinkünfte und tägliche Routinen erwerben die jungen Bewohner:innen Selbstbestimmung und Alltagskompetenz. Die Förderung zielt auf die Stärkung persönlicher Ressourcen, Unterstützung bei der Bewältigung sozialer und emotionaler Defizite sowie auf die Vorbereitung einer möglichen Rückführung in die Herkunftsfamilie ab.
Förderberechtigt sind bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit einem schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung. Zielgruppe sind vorwiegend Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis fünfzehn Jahren (Ausnahmen bei Geschwistergruppen möglich), die aufgrund von Gefährdung des Kindeswohls, Entwicklungsverzögerungen, emotionalen Defiziten, Verhaltensauffälligkeiten oder Folgeproblemen nach Beziehungsabbrüchen eine fachlich fundierte Fremdunterbringung benötigen. Als dauerhafter Zuschuss können gemeinnützige Organisationen jederzeit Anträge einreichen. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht eine flexible Planung und eine nachhaltige Betreuung, die auf individueller Förderung und sozialer Reintegration basiert.