Zuschuss

Kinderbetreuungsbeihilfe

Einkommensabhängiger Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung mit dem Ziel, die Aufnahme oder Beibehaltung einer Beschäftigung bzw. Teilnahme an AMS-Maßnahmen zu unterstützen. Verfügbar österreichweit. Anträge fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 300 € pro Monat
Projektdauer: 6 Monate

Förderziel

Einkommensabhängiger Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung mit dem Ziel, die Aufnahme oder Beibehaltung einer Beschäftigung bzw. Teilnahme an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Maßnahmen des AMS zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kindergarten- und Krippengebühren
  • Hortgebühren
  • Kosten für Tagesmütter und Tagesväter

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorangegangene Kontaktaufnahme mit dem AMS zur Abklärung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit
  • Kind lebt im gemeinsamen Haushalt
  • Kind ist jünger als 15 Jahre, bei Behinderung jünger als 18 Jahre
  • Bruttoeinkommen ≤ 2.700 € pro Monat (inklusive Renten, Pensionen, Alimente, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosengeld, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Gründungsbeihilfe, Übergangsgeld, Zahlungen an Pflegeeltern, Pflegekarenzgeld)

Beschreibung

Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist ein bundesweit verfügbares Förderinstrument des AMS und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Ziel dieser einkommensabhängigen Unterstützung ist es, die Aufnahme oder Fortführung einer Erwerbstätigkeit sowie die Teilnahme an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Maßnahmen zu erleichtern. Antragstellende, die Betreuungspflichten für ein Kind unter 15 Jahren (bzw. unter 18 Jahren bei nachgewiesener Behinderung) haben, erhalten einen Zuschuss zu den Ausgaben für Kindergarten- und Krippengebühren, Hortbetreuung sowie Tagesmütter oder Tagesväter. Die Förderung greift insbesondere bei Arbeitsuchenden, Wiedereinsteiger:innen und Teilnehmer:innen an AMS-Maßnahmen und trägt dazu bei, Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu stärken.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine vorherige Abklärung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit beim AMS sowie das Zusammenleben mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt. Das monatliche Bruttoeinkommen darf dabei 2.700 Euro nicht überschreiten – inklusive Renten, Pensionen, Alimente und weiterer Leistungen. Innerhalb einer Projektdauer von sechs Monaten unterstützt das Programm mit bis zu 300 Euro pro Monat. Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Volumens gestellt werden, wodurch Antragstellende flexibel auf veränderte Lebenssituationen reagieren können. Dieses Förderangebot leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Eltern und zur Senkung der Arbeitslosigkeit in Österreich.

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