Kinderbetreuungsförderung
Land Burgenland fördert Eltern mit Kindern unter Pflichtschulalter in Kinderbetreuungseinrichtungen durch Übernahme der Elternbeiträge. Antragsbeginn jeweils erster Montag im September, Frist ein Jahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, indem die Elternbeiträge bis zu festgelegten Höchstsätzen übernommen werden.
Förderfähige Ausgaben
- Elternbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verpflegung
- Bastelbeiträge
- externe pädagogische Zusatzangebote
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Kind hat das Pflichtschulalter noch nicht erreicht
- Besuch einer anerkannten Kinderbetreuungseinrichtung
- Entrichtung des Elternbeitrags und keine anderweitige Refundierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Papierantrag
- Kopie der Bankomatkarte mit IBAN oder Bestätigung der Bank mit IBAN
- Bestätigung der Nicht-Refundierung des Elternbeitrags
Beschreibung
Die Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland richtet sich an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit Hauptwohnsitz im Burgenland, deren Kinder das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine anerkannte Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. In den Förderbereichen Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales unterstützt das Programm als Zuschussmodell die Übernahme der Elternbeiträge bis zu festgelegten Höchstsätzen. Ziel der Maßnahme ist die finanzielle Entlastung von Familien, indem monatliche Beiträge in voller Höhe (100 % Förderquote) erstattet werden und so eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungs- und Betreuungsangebot gefördert wird. Die Förderdauer erstreckt sich über maximal elf Monate pro Kindergartenjahr, wobei die Auszahlung in zwei Teilbeträgen erfolgt.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz im Burgenland, das Nicht-Erreichen des Pflichtschulalters durch das Kind sowie die fristgerechte Entrichtung des Elternbeitrags ohne anderweitige Refundierung. Förderfähig sind ausschließlich die Elternbeiträge für Kindergarten- und Kinderkrippenbetreuung, nicht jedoch Ausgaben für Verpflegung, Bastel- oder externe pädagogische Zusatzangebote. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Betreuungsumfang zwischen 30 € und 45 € pro Monat im Kindergartenbereich sowie 60 € bis 90 € pro Monat in der Kinderkrippe. Der Antrag wird über einen Papierantrag gestellt, dem eine Kopie der Bankomatkarte mit IBAN oder eine Bankbestätigung sowie eine Bestätigung der Nicht-Refundierung beizulegen sind. Die Antragsfrist beginnt jeweils am ersten Montag im September und gilt für die Dauer von einem Jahr.