Zuschuss

Kinderbetreuungskostenzuschuss für Studierende

Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten für Studierende in der Studienabschlussphase: bis zu 150 € monatlich je Kind. Anträge semesterweise möglich, längstens bis Ende des Folgesemesters.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2012
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 150 € monatlich je Kind

Förderziel

Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung für studierende Eltern, die sich in der Studienabschlussphase befinden und sozial förderungswürdig sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Kinderbetreuung (z. B. Kindergarten, Tagesmutter, Nachmittagsbetreuung)
  • Essens- und Bastelbeiträge im Zusammenhang mit Kinderbetreuung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Studierende in der Studienabschlussphase (letzte Phase des Diplom-/Bachelor-/Masterstudiums)
  • Mindestens im dritten Semester eines Studiums
  • Bezug von Studienbeihilfe oder Studienabschluss-Stipendium oder Einkommen des Ehepartners < 21.800 €
  • Aufgabe der Berufstätigkeit während der Zuerkennung (für b) und c))
  • Alter unter 41 Jahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen SB 11a
  2. Nachweis der Betreuungskosten

Beschreibung

Im Rahmen des bundesweit verfügbaren Kinderbetreuungskostenzuschusses erhalten sozial förderungswürdige Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums einen finanziellen Ausgleich für anfallende Betreuungskosten. Gefördert wird ein Zuschuss von bis zu 150 € monatlich je Kind, der semesterweise beantragt werden kann und längstens bis zum Ende des dem letzten Studienbeihilfebezug folgenden Semesters läuft. Voraussetzung ist die Immatrikulation ab dem dritten Semester, ein Alter unter 41 Jahren sowie der Bezug von Studienbeihilfe oder eines Studienabschluss-Stipendiums bzw. ein Haushaltseinkommen des Ehepartners von maximal 21.800 € im letzten Kalenderjahr. Zudem darf kein bereits abgeschlossenes Studium vorliegen – ausgenommen ein Masterstudium nach beendetem Bachelor –, und eine Berufstätigkeit wird während der Zuerkennung ausgesetzt bzw. unterliegt bei Studienbeihilfebezug einer Zuverdienstgrenze.

Förderfähig sind Ausgaben für Kindergarten, Krabbelstube, Tagesmutter/-vater oder schulische Nachmittagsbetreuung sowie damit verbundene Essens- und Bastelbeiträge. Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular SB 11a bei der örtlich zuständigen Stipendienstelle und erfordert den Nachweis der entstandenen Kosten. Da das Ansuchen nach jedem belegten Semester einzureichen ist, ist eine fristgerechte Einreichung bis zum Semesterende essenziell. Ziel der Maßnahme ist eine Entlastung studierender Elternteile, die den Studienabschluss trotz Betreuungspflichten erfolgreich erreichen möchten. Zuständig für die Bewilligung und Auszahlung ist die Studienbeihilfenbehörde, die umfassende Informationen und Formulare ohne Verlinkung online bereitstellt.

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