Zuschuss

Kinderbonus

Förderung des Landes Burgenland für einkommensschwächere Familien mit Kindern unter drei Jahren. Monatliche finanzielle Zuwendung von bis zu zwölf Monaten. Antrag möglich bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Fördersumme: monatlich 140 €–190 € je nach Einkommensstufe
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Der Kinderbonus ist eine Förderung des Landes für einkommensschwächere Familien mit Kindern. Die Förderung stärkt die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Familien und ermöglicht ihnen eine angemessene Lebensführung. Sorgeberechtigte Personen werden bei Betreuung und Erziehung ihrer Kinder durch monatliche finanzielle Zuwendung für die Dauer von bis zu zwölf Monaten unterstützt.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kind vor Vollendung des dritten Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz des Sorgepflichtigen und des Kindes im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind
  • Netto-Haushaltseinkommen liegt innerhalb der Einkommensgrenzen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Lohnsteuerbescheinigung oder Jahreslohnzettel (unselbständige Erwerbstätige)
  2. Monatslohnzettel der letzten drei Monate (unselbständige Erwerbstätige)
  3. Einkommensteuerbescheid (selbständige Erwerbstätige)
  4. Einheitswertbescheid (nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirt*innen)
  5. Nachweise sonstiger Bezüge (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.)
  6. Versicherungsdatenauszug mitversicherter Familienangehöriger
  7. Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe

Beschreibung

Der Kinderbonus ist eine landesweite Förderung des Burgenlandes im Bereich Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales, die einkommensschwächeren Familien mit Kindern unter drei Jahren zugutekommt. Mit dem Ziel, die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Familien zu stärken und eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen, erhalten Sorgeberechtigte für maximal zwölf Monate eine monatliche finanzielle Zuwendung. Die Maßnahme richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die Anspruch auf Familienbeihilfe für das geförderte Kind haben und deren Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderhöhe orientiert sich an einem dreistufigen System des Netto-Haushaltseinkommens: 190 € in Stufe 1, 160 € in Stufe 2 und 140 € in Stufe 3 pro Monat. Eine Antragstellung ist ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats möglich und erfolgt über ein standardisiertes Formular beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen. Als Nachweise werden unter anderem Lohnsteuerbescheinigung oder Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheid, Monatslohnzettel der letzten drei Monate, Einheitswertbescheid für nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirt:innen, Belege zu sonstigen Bezügen, Versicherungsdatenauszug mitversicherter Familienangehöriger sowie die aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe verlangt. Diese fortlaufende Fördermöglichkeit bietet eine unkomplizierte und direkte Unterstützung für junge Familien im Burgenland und trägt dazu bei, den Aufwuchs der nächsten Generation nachhaltig zu fördern.

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