Zuschuss

Kindererholungsaktion der Stadt Graz

Die Stadt Graz gewährt Eltern mit gültiger SozialCard einen 90%igen Zuschuss zu Feriencamps (Kinderfreunde und Kinderland) bei ein-, zwei- oder dreiwöchigen Turnussen. Gültig von 14.03.2019 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.03.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Förderquote: 90%
Projektstart ab: 22.04.2025

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Grazer Familien mit geringem Einkommen und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch bezuschusste Teilnahme von Kindern an Feriencamps.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahmekosten für ein-, zwei- oder dreiwöchige Feriencamps bei Kinderfreunde oder Kinderland

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Barablöse

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gültige SozialCard der Stadt Graz
  • Wohnsitz in Graz
  • Antrag bis zur Ausschöpfung des Volumens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. SozialCard der Stadt Graz
  2. Meldezettel des/der SozialCard-Besitzer:in und des Kindes
  3. Lichtbildausweis des Kindes

Beschreibung

Die Kindererholungsaktion der Stadt Graz unterstützt Familien mit geringerem Einkommen, deren Erziehungsberechtigte Inhaber:innen einer gültigen SozialCard der Stadt Graz sind. Im Rahmen dieser Initiative werden Teilnahmekosten für ein-, zwei- oder dreiwöchige Feriencamps der Anbieter Kinderfreunde und Kinderland mit einem 90%igen Zuschuss gefördert. Ziel ist die finanzielle Entlastung Grazer Familien und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Graz; Anträge werden fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets angenommen. Die Richtlinie gilt seit dem 14. März 2019 und sieht einen frühestmöglichen Projektstart ab dem 22. April 2025 vor.

Voraussetzung für die Zuwendung ist neben der gültigen SozialCard der Stadt Graz der Nachweis des Wohnsitzes in Graz sowie die fristgerechte Antragstellung. Förderfähig sind ausschließlich die Teilnahmekosten an den genannten Feriencamps; eine Barauszahlung oder Barablöse ist ausgeschlossen. Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: Nachweis der SozialCard, Meldezettel der SozialCard-Besitzer:innen und des Kindes sowie ein Lichtbildausweis des Kindes. Nach Erhalt des Fördergutscheins melden die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihr Kind direkt bei einem der beiden Camp-Anbieter an. Die Kindererholungsaktion ist dem Themenfeld „Soziales, Kinder und Jugendliche, Arbeit & Soziales“ zugeordnet und wird über unbegrenztes Volumen finanziert, solange Mittel vorhanden sind.

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