Kindergarten- und Hort-Landesbeitrag
Förderung des Erhalts von Horten und Kindergärten in Kärnten, die nicht zum 01.09.2023 in das neue Fördersystem laut K-KBBG umgestiegen sind. Antragstellung jährlich bis 1. April über das Programm "Kinderbetreuung Online".
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung zum Erhalt der Horte und jener Kindergärten in Kärnten, welche nicht mit 01.09.2023 in das neue Fördersystem laut K-KBBG umgestiegen sind.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bewilligung durch das Land Kärnten
- Erfüllung der in §§ 36, 40, 41 und 42 festgelegten Bedingungen in Verbindung mit § 37 und § 38 über Gewährung und Höhe der Beiträge
- Nicht-Umstieg in das neue Fördersystem (K-KBBG) zum 01.09.2023
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Erhebungsbogen
Beschreibung
Der Kindergarten- und Hort-Landesbeitrag in Kärnten unterstützt das langfristige Fortbestehen von Horten und Kindergärten, die nicht zum Stichtag 01.09.2023 in das neue Fördersystem gemäß K-KBBG übergegangen sind. Als direkte Zuschussförderung zielt dieses Programm darauf ab, qualitativ hochwertige Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche zu sichern und die elementare Bildung vor Ort weiterzuführen. Gefördert werden Bildungseinrichtungen aus den Bereichen Kindergärten, Horte, Krippen und alterserweiterte Einrichtungen. Die Ressortziele umfassen die Stärkung von Aus- und Weiterbildung sowie eine nachhaltige Sozial- und Arbeitsmarktpolitik in der Region Kärnten.
Teilnahmeberechtigt sind alle vom Land Kärnten bewilligten Kinderbetreuungseinrichtungen, die die Auflagen der §§ 36, 40, 41 und 42 in Verbindung mit § 37 und § 38 des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes erfüllen und nicht in das neue Fördersystem (K-KBBG) gewechselt haben. Zur Antragstellung ist jährlich bis zum 1. April ein ausgefüllter Erhebungsbogen über das Online-Portal „Kinderbetreuung Online“ einzureichen. Die Fördermittel werden als Zuschuss gewährt und unterliegen keinen Begrenzungen hinsichtlich der Laufzeit. Durch klare rechtliche Grundlagen und transparente Kriterien wird gewährleistet, dass der Beitrag effizient zur Aufrechterhaltung des Betreuungsangebots beiträgt und einen stabilen Rahmen für Kinder, Erzieher:innen und Träger schafft.