Darlehen

Kinofilm – Verleih / Vertrieb

Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen von bis zu 50 % der Kosten für Verleih- und Vertriebsmaßnahmen von in NRW produktionsgeförderten oder filmkulturell/wirtschaftlich bedeutsamen Kinofilmen (inkl. Kinder-/Jugendfilme). Antrag nach Beratungsgespräch; vier Einreichtermine pro Jahr.

Medien Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: Bis zu 50 %

Förderziel

Förderung von Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für Kinofilme, die in Nordrhein-Westfalen produktionsgefördert wurden oder von besonderem filmkulturellem bzw. filmwirtschaftlichem Interesse für das Bundesland sind, inklusive Kinder- und Jugendfilme.

Förderfähige Ausgaben

  • Marketing- und Vertriebsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung als Verleih- und Vertriebsunternehmen
  • Film muss in NRW produktionsgefördert oder von filmkulturellem/-wirtschaftlichem Interesse in NRW sein oder ein Kinder-/Jugendfilm
  • Mindestverwendung der Fördersumme in NRW, soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll

Beschreibung

Die Film- und Medienstiftung NRW unterstützt kleine und mittlere Verleih- und Vertriebsunternehmen in Nordrhein-Westfalen mit einem bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen. Gefördert werden Kinofilme, die in NRW produktionsgefördert wurden oder von besonderem filmkulturellem bzw. filmwirtschaftlichem Interesse für das Bundesland sind, einschließlich Kinder- und Jugendfilmen. Mit einer Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Filmbranche und zur Sichtbarkeit erfolgreicher Produktionen im In- und Ausland.

Vor Einreichung ist ein persönliches Beratungsgespräch mit einer Referent:in der Stiftung verpflichtend, um alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zu klären. Anschließend wird der Zugang zum Online-Antragsportal freigeschaltet. Die Anträge werden viermal jährlich entgegengenommen und vom Filmförderungsausschuss der Stiftung entschieden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist u. a. die Verwendung der Fördersumme vorrangig innerhalb Nordrhein-Westfalens, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Durch diesen zielgerichteten Prozess erhalten Verleih- und Vertriebsunternehmen eine attraktive Finanzierungsperspektive, um die erfolgreiche Auswertung von Kinofilmen in NRW optimal zu gestalten und das Potenzial der regionalen Filmkultur nachhaltig zu fördern.

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