Kinoförderung
Förderung von Kleinlichtspielunternehmen in Vorarlberg. Einreichfrist Ende Jänner des Folgejahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kleinlichtspielunternehmen in Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten des Kinos
- Filmaufstellungskosten
- Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Auflistung der gespielten Filme mit Detailinformationen
- Kleinkinobetrieb in Vorarlberg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kultur Allgemein Förderantrag
- Aufstellungen über alle aufgeführten Filme des Vorjahres
Bewertungskriterien
- Zahl und Vielfalt der gezeigten Filme
- Strategiekonzept des Programms
- Bedeutung des österreichischen Films
- Vermittlungsarbeit
Beschreibung
Die Kinoförderung des Landes Vorarlberg unterstützt Kleinlichtspielunternehmen (Kleinkinos) mit dem Ziel, die Vielfalt und Qualität der Filmkultur in der Region zu erhalten und auszubauen. Gefördert werden Betriebskosten, Filmaufstellungskosten sowie Verwaltungsausgaben der Vorarlberger Kleinkinos. Voraussetzung für einen Antrag ist der Nachweis aller im Vorjahr gezeigten Filme mitsamt Detailinformationen, die einen umfassenden Überblick über Zahl und Vielfalt des Programms ermöglichen. Die Auswahl erfolgt durch die Fachkommission Film, die strategische Konzepte ebenso heranzieht wie die Bedeutung des österreichischen Films und die Vermittlungsarbeit gegenüber dem Publikum. Einreichungen sind via vollständig ausgefüllten „Kultur Allgemein Förderantrag“ samt Aufstellung aller im Vorjahr gezeigten Filme bis Ende Jänner des Folgejahres einzureichen. Eine pünktliche und inhaltlich präzise Darstellung aller erforderlichen Unterlagen sichert die Förderfähigkeit.
Die Entscheidung über die Zuwendung basiert auf einem transparenten Bewertungsverfahren gemäß der Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung. Nach Einlangen der Anträge prüft die Landesabteilung Kultur die formalen Voraussetzungen, bevor die Kunstkommission Film die fachliche Beurteilung vornimmt. Das Fördervolumen orientiert sich an den im Landesbudget vorgesehenen Mitteln und wird in Form direkter Zuschüsse ausgezahlt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn mindestens die Hälfte der beantragten Mittel in den regionalen Kinobetrieb fließt. Rückforderungen können bei ungenauer Antragstellung, verspäteter Durchführung oder Widmungsabweichungen anfallen. Ziel ist eine nachhaltige Unterstützung, die das Kleinkino als kulturellen Treffpunkt stärkt und Vorarlberg als engagierten Standort für Filmbegeisterte profilieren hilft.
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