Zuschuss

Kinoförderung

Förderung der 5 Kleinkinos in Vorarlberg in den Jahren 2019 und 2020 zur Deckung der laufenden Kosten sowie zur Durchführung notwendiger Erneuerungen.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.10.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Deckung der laufenden Kosten sowie Durchführung notwendiger Erneuerungen für die Kleinkinos in Vorarlberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Laufende Kosten
  • Notwendige Erneuerungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb eines Kleinkinos in Vorarlberg
  • Standortgemeinde muss einen jährlichen Mindestbeitrag von 5000 Euro leisten

Beschreibung

Die Kinoförderung des Landes Vorarlberg unterstützt in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt fünf Kleinkinos in der Region. Ziel dieser direkten Zuschüsse ist die Absicherung der laufenden Betriebskosten sowie die Umsetzung notwendiger Erneuerungen, um ein vielfältiges und hochwertiges Kinoprogramm zu sichern. Gefördert werden juristische und natürliche Personen aus dem Bereich Unternehmen, die als Betreiber:innen oder Träger:innen eines Kleinkinos in Vorarlberg tätig sind. Das Budget von insgesamt 0,2 Mio. Euro steht solange zur Verfügung, bis das Volumen erschöpft ist, eine Einreichfrist endet somit de facto mit der Ausschöpfung der Mittel.

Bewerbungsberechtigt sind ausschließlich Betreiber:innen von Kleinkinos, deren Standortgemeinden einen jährlichen Mindestbeitrag von 5.000 Euro leisten. Als förderfähige Ausgaben gelten zum einen die Deckung der laufenden Kosten – etwa für Personal, Technik und Lizenzgebühren – sowie zum anderen notwendige Erneuerungsmaßnahmen wie Modernisierungen der Infrastruktur oder Anschaffungen technischer Geräte. Die Förderungszusage erfolgt schriftlich und orientiert sich an den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg (AFRL). Weitere Details zum Antragsverfahren und zu den gesetzlichen Voraussetzungen können über die Förderunterlagen der Abteilung Kultur eingesehen werden.

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