Klassenreisen zur Musik
Mehrtägige Klassenfahrten mit aktivem Singen, Musizieren, Bewegung und Abschlussaufführung für Grundschulklassen in ganz Deutschland, inklusive deutsch-polnischer, plattdeutscher und klassischer Varianten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung musikpädagogischer Klassenreisen, um Kindern, insbesondere aus benachteiligten sozialen Verhältnissen, aktive Musikerlebnisse, Gemeinschaftserfahrung und interkulturellen Austausch zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Detaillierte Projektbeschreibung (inklusive Vorgeschichte, Anzahl und Altersgruppe der Kinder)
- Begründung der Notwendigkeit des Projekts
- Kosten- und Einnahmenaufstellung (sichere und erhoffte Einnahmen, eigene Mittel)
- Darlegung, wie der Erfolg der Maßnahme kontrolliert und dokumentiert wird
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Begründung der Notwendigkeit
- Kosten- und Einnahmenaufstellung
- Plan zur Erfolgskontrolle und Dokumentation
Beschreibung
Die „Klassenreisen zur Musik“ der Stiftung „Kinder brauchen Musik – Stiftung für eine aktive musikalische Kindheit“ bieten bundesweit mehrtägige Musikworkshops für Grundschulklassen, in denen aktives Singen, Musizieren und Bewegung im Mittelpunkt stehen. In verschiedenen Varianten – von innerdeutschen Touren über deutsch-polnische Begegnungen bis hin zu plattdeutschen und klassischen Formaten – erleben Teilnehmer:innen musikalische Gemeinschaftserfahrungen und bereiten gemeinsam eine Abschlussaufführung vor. Insbesondere Kinder aus benachteiligten sozialen Verhältnissen werden so gefördert, ihre Persönlichkeit zu stärken und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln. Ein vielseitiges pädagogisches Programm mit Sprachanimationsmethoden, Choreografien und Live-Musik vermittelt Begeisterung für Kultur und demokratisches Miteinander.
Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Vereine, die eine detaillierte Projektbeschreibung (Vorgeschichte, Teilnehmer:innenzahl und Altersgruppen), eine Begründung der Notwendigkeit, eine Kosten- und Einnahmenaufstellung sowie einen Plan zur Erfolgskontrolle vorlegen. Die Stiftung gewährt fortlaufend Zuschüsse und entscheidet zweimal jährlich in Spendenausschusssitzungen; Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei eine Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Monaten möglich ist. Ziel ist es, Kindern nachhaltige Musikerlebnisse zu ermöglichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Interessierte Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte finden weitere Informationen zur Antragsstellung in der Satzung der Stiftung.
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