Klassik-Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg
Ausfallbürgschaften für Existenzgründungen, Investitionen und Unternehmensnachfolgen in Hamburg – bis zu 80 % Bürgschaftsquote, maximal 2 Mio. € pro Kreditnehmereinheit. Antragstellung jederzeit digital über die Hausbank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Klassik-Bürgschaft bietet Existenzgründer:innen, Betriebsübernehmer:innen sowie jungen und bestehenden KMU in Hamburg Sicherheit bei der Kreditaufnahme, indem die Bürgschaftsbank Hamburg gegenüber Kreditinstituten bis zu 80 % des Darlehens- oder Avalkreditrisikos übernimmt und damit Finanzierungsvorhaben ermöglicht, die ohne ausreichende Sicherheiten nicht realisierbar wären.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Betriebsmittel
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Existenzgründung, Investition oder Unternehmensnachfolge in Hamburg
- Unternehmen nach KMU-Kriterien mit betriebswirtschaftlich tragfähigem Vorhaben
- Antragstellung ausschließlich digital über eine Hausbank
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- eAntrag über die Hausbank
- Erklärung zur Entbindung von Verschwiegenheitspflichten und Datenschutz
- bankübliche Unterlagen (z. B. Jahresabschluss, Finanzierungsplan)
Bewertungskriterien
- Bonität der Antragstellenden
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- Arbeitsplatzeffekt und regionale Bedeutung
Beschreibung
Die Klassik-Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg unterstützt Existenzgründer:innen, Betriebsübernehmer:innen sowie junge und bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler:innen aller Branchen in Hamburg bei ihrer Kreditaufnahme. Als Ausfallbürgschaft übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu 80 % des Darlehens- oder Avalkreditrisikos gegenüber der Hausbank und ermöglicht damit Vorhaben, die ohne ausreichende Sicherheiten nicht realisierbar wären. Pro Kreditnehmereinheit ist eine Bürgschaftsquote von bis zu 80 % und eine Höchstsumme von 2 Mio. € möglich; die Gesamtlaufzeit beträgt bis zu 180 Monate. Das digitale Antragsverfahren über die Hausbank erlaubt eine unkomplizierte Einreichung von banküblichen Unterlagen wie Jahresabschlüssen und Finanzierungsplänen. Ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,50 % des Kreditbetrags (mindestens 250 €) fällt an, die jährliche Bürgschaftsprovision beträgt 1,25 % p. a. und wird nach dem Stand des Kredits am 31. Dezember berechnet.
Förderberechtigt sind Unternehmen nach EU-KMU-Definition mit betriebswirtschaftlich tragfähigem Vorhaben im Bereich Investitionen oder Betriebsmittel sowie Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen in Hamburg. Entscheidende Kriterien sind die Bonität der Antragstellenden, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens und dessen regionaler Arbeitsplatzeffekt. Die Antragstellung ist jederzeit digital über die Hausbank möglich; eine „Erklärung zur Entbindung von Verschwiegenheitspflichten und Datenschutz“ wird bei Bedarf bereitgestellt. Durch diese Sicherheitserhöhung sinkt das Ausfallrisiko der Hausbank auf 20 %, wodurch Finanzierungen für die Stärkung des Hamburger Mittelstandes praktikabel und zukunftsorientiert gestaltet werden können.
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