Zuschuss

Kleinmaßnahmen aus Zweckerträgen der GlücksSpirale

Mit Mitteln aus den Zweckerträgen der GlücksSpirale fördert der Bayerische Naturschutzfonds kleinere Naturschutzmaßnahmen in Bayern mit einem Finanzvolumen bis 18.500 € pro Maßnahme, Abschluss innerhalb eines Jahres.

Umwelt-/Naturschutz Beratung Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: bis 18.500 € pro Maßnahme
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von kleinen, praxisbezogenen Naturschutzmaßnahmen und -projekten in Bayern, um Artenvielfalt, Biotopverbund und umweltgerechte Nutzungen zu sichern und zu entwickeln.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmenträger wie BN, LBV oder DVL
  • Sitz und Durchführung des Projekts in Bayern
  • Abschluss des Projekts innerhalb von 12 Monaten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Einhaltung der ANBest-P bzw. ANBest-K Nebenbestimmungen

Bewertungskriterien

  • Praxisbezug des Projekts
  • Unbürokratische Abwicklung
  • Kooperation von Verbänden und Naturschutzverwaltung

Beschreibung

Der Fördertopf „Kleinmaßnahmen aus Zweckerträgen der GlücksSpirale“ des Bayerischen Naturschutzfonds unterstützt praxisorientierte Naturschutzprojekte in ganz Bayern. Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Interessenverbände oder sonstige Vereine – insbesondere anerkannte Naturschutzverbände wie der Bund Naturschutz Bayern e.V., der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. und der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. – die innerhalb von zwölf Monaten Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität, zur Vernetzung von Biotopen sowie zur Entwicklung umweltgerechter Nutzungskonzepte umsetzen. Im Mittelpunkt stehen anwendungsnahe Forschung, fachliche Beratung, Bildungsangebote sowie Innovationen in Energieeffizienz und Klimaschutz. Durch den unbürokratischen Ablauf und die enge Kooperation mit Naturschutzverwaltung wird das Engagement vor Ort wirkungsvoll unterstützt.

Pro Maßnahme steht ein Zuschuss von bis zu 18.500 € bei einer Förderquote von 100 % bereit. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; die förderrechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den ANBest-P bzw. ANBest-K Nebenbestimmungen. Entscheidende Bewertungskriterien sind der unmittelbare Praxisbezug, die einfache Abwicklung und die Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Behörden. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular sowie der Nachweis der Einhaltung der Nebenbestimmungen einzureichen. Diese Kleinmaßnahmen sind ein bewährtes Instrument zur Stärkung von Naturschutz- und Bildungsprojekten in Bayern und bieten Interessierten eine attraktive Möglichkeit, innovative Vorhaben rund um Umwelt- und Artenschutz, Forschung und Weiterbildung erfolgreich umzusetzen.

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