Zuschuss

Kleinprojekte-Förderung im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten (KPF)

Unbürokratische Förderung von Kleinprojekten zur nachhaltigen Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten mit Projektvolumen von EUR 1.000 bis 20.000 und Fördersatz von 50 % (bis 75 % für vorbildliche Projekte); Anträge fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.

Städtebau & Stadterneuerung Kultur Bildung Gesundheit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.11.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Förderquote: 50% - 75%

Förderziel

Förderung von in sich abgeschlossenen Aktivitäten und Projekten zur nachhaltigen Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten, insbesondere in den Bereichen Dorf- und Stadterneuerung, soziokulturelle Initiativen, Erhaltung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes und regionale Kooperationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Wettbewerbsrelevante Projekte
  • Planungsprojekte
  • Personalkosten
  • Unbare Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung schriftlichen Förderantrags vor Projektbeginn mit vollständig ausgefülltem Antragsformular
  • Beifügung von Kostenschätzungen, ggf. konkreten Planungsunterlagen und Stellungnahme der Standortgemeinde
  • Maximal 2 geförderte Projekte pro Förderwerber und Kalenderjahr
  • Ausschluss von Doppel- bzw. Parallelförderungen
  • Öffentlich zugängliche bauliche Maßnahmen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kostenschätzungen
  3. Planungsunterlagen (falls erforderlich)
  4. Stellungnahme der Standortgemeinde
  5. Rechnungen im Sinne des UStG
  6. Zahlungsbestätigungen

Beschreibung

Die Kleinprojekte-Förderung im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten (KPF) unterstützt in sich abgeschlossene Initiativen mit einem Projektvolumen von 1.000 bis 20.000 EUR, die einen spürbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Dörfern, Städten und ländlichen Regionen leisten. Gefördert werden vorbildliche Maßnahmen in den Bereichen Dorf- und Stadterneuerung, ökologische Gestaltung öffentlicher Räume, Revitalisierung wertvoller Bausubstanz sowie soziokulturelle Initiativen in den Themenfeldern Jugend, Bildung, Gesundheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Der reguläre Fördersatz beträgt 50 %, bei besonders herausragenden Projekten kann er bis auf 75 % ansteigen. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen, solange Budgetmittel verfügbar sind – eine schnelle und unbürokratische Abwicklung steht im Vordergrund.

Als Antragsberechtigte gelten gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen ebenso wie engagierte Privatpersonen und Vereine. Pro Förderwerber:in sind maximal zwei Projekte pro Kalenderjahr möglich, Doppel- oder Parallelförderungen müssen ausgeschlossen sein. Voraussetzung für eine Antragstellung ist das Einreichen eines vollständig ausgefüllten Formulars vor Projektbeginn, flankiert von Kostenschätzungen, gegebenenfalls Planungsunterlagen und einer kurzen Stellungnahme der zuständigen Standortgemeinde. Gefördert werden Investitions- und Sachkosten; Personalkosten, Wettbewerbsprojekte oder unbare Eigenleistungen sind ausgeschlossen. Zur Abrechnung sind Originalrechnungen und Zahlungsbelege vorzulegen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird nach positiver Prüfung der Abschlussunterlagen ausgezahlt.

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