Zuschuss

Kleinprojektefonds ländlicher Raum

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert mit dem Kleinprojektefonds Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens mit unkomplizierter und kurzfristiger Förderung zwischen 500 und 5.000 Euro. Anträge sind fortlaufend möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.01.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen
Fördersumme: 500 bis 5.000 €
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung von Kunst- und Kulturprojekten in ländlichen Regionen Sachsens mit dem Ziel, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und das kulturelle Angebot vor Ort zu bereichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Sach- und Honorarausgaben
  • Anschaffungskosten
  • Belegbare projektbezogene Kosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projekte in städtischen Ballungszentren
  • Kommerzielle Vorhaben
  • Produktion von Kunstwerken
  • Publikationsvorhaben
  • Investitionen in Privatbesitz
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen
  • Kunst- oder Kulturprojekt in ländlicher Region Sachsens
  • Projektausgaben zwischen 500 und 5.000 Euro
  • Pro Antragsteller maximal ein Projekt pro Kalenderjahr
  • Einreichung mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Vereinssatzung (bei Vereinen)
  4. Informationen zum Antragsteller
  5. Online-Antragsformular

Bewertungskriterien

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Nachhaltige Wirkung
  • Reichweite
  • Öffentliche Zugänglichkeit
  • Klarheit der Zielgruppe und Projektträger

Beschreibung

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt mit dem Kleinprojektefonds kreative Impulse in ländlichen Regionen Sachsens, indem sie unkomplizierte Zuschüsse zwischen 500 und 5.000 Euro gewährt. Ziel ist die nachhaltige Belebung der lokalen Kulturlandschaft und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Privatpersonen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Stiftungen mit Sitz im Freistaat können fortlaufend Anträge einreichen, wobei pro Antragsteller:in nur ein Projekt jährlich gefördert wird. Gefördert werden insbesondere kulturelle Veranstaltungen – von Theateraufführungen und Konzerten über Workshops bis hin zu Ausstellungen –, die öffentlich zugänglich sind und relevante Reichweite erzielen. Vorrang erhalten Projekte, die das Engagement vor Ort fördern und das kulturelle Angebot regional erweitern.

Voraussetzungen sind ein Wohnsitz oder Firmensitz in Sachsen, eine Projektdurchführung in einer ländlichen Gemeinde sowie eine Einreichung mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn. Sämtliche belegbaren Ausgaben im Kontext des Vorhabens – von Sachkosten über Honorare bis hin zu notwendigen Anschaffungen – können zu 100 % gefördert werden. Nach positiver Bewilligung muss ein einfacher Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Belegliste vorgelegt werden. Der Abfluss der Mittel erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung, ein Eigenanteil ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen, die bewilligten Beträge sind bis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres abzurufen. Dieser Fonds eröffnet lokalen Akteur:innen einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Fördermitteln, um kreative Ideen im ländlichen Raum lebendig werden zu lassen.

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