KLIEN – Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch
Bedarfsorientierte Energiesparberatung und kostenloser Austausch ineffizienter Haushaltsgeräte für armutsbetroffene Haushalte in Wien. Anträge laufend bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von bedarfsorientierter Energiesparberatung und Austausch ineffizienter Haushaltsgeräte in armutsbetroffenen privaten Haushalten zur langfristigen Reduktion der Energiekosten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Energiesparberatung (Anfahrt, Beratung, Administration)
- Gerätekosten für Austauschgeräte
- Lieferung und Montage neuer Geräte
- Fachgerechte Entsorgung des Altgeräts
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Armutsnachweis durch Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung oder Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Bezug von Heizkostenzuschuss, Sozialhilfe/Ausgleichszulage oder Wohnbeihilfe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausweiskopie
- Nachweis Hauptwohnsitz (Meldezettel)
- Angaben zum/zur Antragsteller:in (Name, Geburtsdatum)
- Nachweis der Anspruchsberechtigung (z. B. Sozialhilfe-, Wohnbeihilfe- oder Heizkostenzuschuss-Bescheid)
Beschreibung
Das Programm „Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch“ des Klima- und Energiefonds (KLIEN) fördert armutsbetroffene private Haushalte in Wien mit 100 % Zuschuss für eine bedarfsorientierte Energiesparberatung und den kostenfreien Austausch ineffizienter Großgeräte. Voraussetzung ist der Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich sowie ein Armutsnachweis durch ORF-Befreiung, EAG-Kostenbefreiung, Fernsprechentgelt-Zuschuss, Heizkostenzuschuss oder Wohnbeihilfe beziehungsweise Bezug von Sozialhilfe/Ausgleichszulage. Im Rahmen der Beratung prüft eine fachkundige Energieberater:in den individuellen Energieverbrauch direkt vor Ort, erläutert praktische Sparmaßnahmen und empfiehlt – bei Bedarf – den Umstieg auf moderne, sparsame Haushaltsgeräte. Gefördert werden maximal zwei Altgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, E-Herde/Backöfen) inklusive Lieferung, Montage, Einschulung und fachgerechter Entsorgung. Die administrativen Kosten der Beratung (Anfahrt, Beratung, Dokumentation) werden vollständig übernommen und direkt über eine beauftragte Sozialberatungsstelle abgewickelt.
Interessierte armutsbetroffene Haushalte können ab 1. September 2025 laufend Anträge stellen, solange das Budget von 15 Mio. Euro nicht ausgeschöpft ist. Für die Beantragung werden Lichtbildausweis, Meldezettel, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie Nachweise zur Anspruchsberechtigung benötigt. Die Caritas Österreich leitet Erst- und Energiesparberatung ein, während die Kommunalkredit Public Consulting mbH die Förderabwicklung begleitet. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Reduktion der Energiekosten, die Erhöhung der Resilienz gegenüber Preissteigerungen sowie die Bekämpfung von Energiearmut. Durch den Austausch ineffizienter Geräte und die Optimierung des Nutzerverhaltens trägt das Programm nachhaltig zum Klimaschutz und zur sozialen Entlastung der Betroffenen bei.
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