Klimaanpassung 2023 - Bereich Starkregenvorsorge
Förderung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in Brandenburg für Kommunen und kommunale nichtwirtschaftliche Unternehmen. Anträge können laufend über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge im Land Brandenburg durch Erarbeitung von Handlungskonzepten, technische und bauliche Maßnahmen sowie Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Tatsächliche projektbezogene Sachausgaben
- Investitionsausgaben
- Indirekte Ausgaben pauschal (3 % der direkten Ausgaben)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben gem. § 66 Brandenburgisches Wassergesetz
- Rückwirkende Kosten
- Investitionskosten für Abwasserbeseitigungspflicht
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg
- Vorhaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein
- Vorhaben dürfen nicht der kommunalen Abwasserbeseidigungspflicht nach § 66 LWG unterliegen
Beschreibung
Das Programm fördert seit 2023 kontinuierlich Maßnahmen der Starkregenvorsorge in Brandenburg und richtet sich gezielt an Städte, Gemeinden sowie kommunale nichtwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land. Mit einem Zuschussanteil von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und einer Fördersumme zwischen 20.000 € und 2.000.000 € werden sowohl konzeptionelle Handlungskonzepte als auch technische und bauliche Maßnahmen unterstützt. Gefördert werden die Erarbeitung von Bestands- und Risikoanalysen, die Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten, die Entwicklung passgenauer Maßnahmenpakete sowie deren Umsetzung, etwa durch Mulden-Rigolen-Systeme, Grünrückhaltebecken oder Erosionsschutz. Auch der interkommunale Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer sind Bestandteil des Programms, um Beste-Practice-Ansätze nachhaltig zu verbreiten. Vorhaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein und dürfen nicht der Abwasserbeseitigungspflicht (§ 66 LWG) unterliegen.
Anträge können fortlaufend bis spätestens zum 31. Dezember 2027 über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernimmt die administrative Abwicklung, während das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Klimaschutz fachlich bewertet. Ab einer Million Euro förderfähiger Baumaßnahmen erfolgt zusätzlich eine baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Bauen und Verkehr (BLB). Förderfähige Kosten umfassen Personalausgaben, projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie pauschal abgerechnete indirekte Ausgaben (3 % der direkten Ausgaben). Die Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zur klimaangepassten und resilienten Infrastruktur im öffentlichen Raum und stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit im Klimawandel. Weitere Details zur Antragstellung und den Förderrichtlinien sind bei der ILB einsehbar.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.