Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Förderung kommunaler Klimaanpassungsprojekte in Nordrhein-Westfalen mit EFRE/JTF-Mitteln 2021-27. Anträge für Verfahren 1 bis 29.01.2026, Verfahren 2 bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Städten, Gemeinden und Kreisen in NRW bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch investive Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz kommunaler Infrastrukturen.
Förderfähige Ausgaben
- Entsiegelung
- Begrünungsmaßnahmen
- Regenwasserspeicherung
- Schwammstadt-Elemente
- Verschattungsmaßnahmen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbares und noch nicht begonnenes Vorhaben
- Beachtung der EU-Umwelt- und Klimaziele
- Mindestausgaben von 200.000 € für Verfahren 1
- Maximale Ausgaben von 200.000 € für Verfahren 2
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Finanzierungsplan
- Nachweise zu Klimaanpassungsvoraussetzungen
Bewertungskriterien
- Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie
- Angemessenheit des Mitteleinsatzes und Übertragbarkeit des Vorhabens
- Beitrag zu Geschlechtergleichstellung und ökologischer sowie sozialer Nachhaltigkeit
- Beitrag zur Verbesserung und Gewährleistung der Lebensqualität
- Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Betroffenheit/Vulnerabilität der Zielgruppen
Beschreibung
Die Fördermaßnahme Klimaanpassung.Kommunen.NRW unterstützt öffentlich-rechtliche Institutionen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände, Vereine und Stiftungen in Nordrhein-Westfalen bei investiven Vorhaben zur Erhöhung der klimaresilienten Infrastruktur. Mit rund 37 Mio. € aus EFRE- und JTF-Mitteln 2021–2027 zielt das Programm auf die Anpassung an Hitze, Dürre, Starkregen und Extremwetter ab. Gefördert werden Projekte ab 200 000 € (Verfahren 1) und niedrigschwellige Maßnahmen unterhalb dieser Summe (Verfahren 2). Dabei stehen innovative Konzepte zum Schwammstadt-Prinzip, Retentionsdächer, Verschattungsanlagen und Trinkwasseranlagen ebenso im Fokus wie die Begrünung von Fassaden und Schul-/Kitageländen. Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen sein und müssen den EU-Umwelt- und Klimazielen entsprechen. Die Fristen der 4. Runde enden am 29. Januar 2026 (Verfahren 1) bzw. am 31. Dezember 2026 (Verfahren 2), eine Projektlaufzeit von bis zu 30 Monaten wird empfohlen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kreise, Forschungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in NRW. Die Förderquote variiert je nach Teilnehmenden und Art der Maßnahme zwischen 50 % und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bewertet werden konzeptionelle Qualität, Wirkungsniveau und Transferpotenzial sowie Beiträge zur Geschlechtergleichstellung, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Erforderliche Unterlagen sind eine Projektskizze, ein Finanzierungsplan und Nachweise zur Klimaanpassung. Die Antragstellung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal; Beratungsangebote der Innovationsförderagentur NRW sowie der Bezirksregierungen begleiten den Prozess. Stark nachgefragte Förderschwerpunkte, wie Entsiegelung, Regenwassermanagement und klimaangepasste Umgestaltungen, bieten Kommunen und Verbänden jetzt die Chance, resilienten Lebensraum aktiv zu gestalten.
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