Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3)
Bundesweite Förderung naturnaher Flüsse und Auen zur Stärkung der Klimaschutzleistung und Resilienz. Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Projektskizzen bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Auen und Fließgewässer, um deren Funktion als Kohlenstoffspeicher zu stärken, Hochwasser- und Dürrerisiken zu mindern und die Biodiversität zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Grunderwerb
- Nebenkosten Grunderwerb
- Pacht und Ausgleichszahlungen
- Personalaufwendungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- regelmäßig wiederkehrende Pflegemaßnahmen
- Folgekosten
- nicht projektbezogene Betriebsausgaben
- Kosten der Antragserarbeitung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung einer Projektskizze
- positives Skizenen-Votum
- mindestens 5 % barer Eigenmittel
- Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Förderantrag (easy-online) mit Finanzierungsplan
- Nachweis Eigenmittel und Drittmittel
- Kooperationsvereinbarung (bei Verbundvorhaben)
- Unterstützungsschreiben des Bundeslandes
Bewertungskriterien
- Beitrag zum natürlichen Klimaschutz
- Qualität der Projektskizze und des Zeitplans
- Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit
- Qualifikation des Antragstellenden
- Angemessenheit der Kosten
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert mit der Maßnahme Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3) bundesweit Projekte zur Wiederherstellung naturnaher Flüsse und Auen. Ziel ist es, diese Ökosysteme als effektive Kohlenstoffspeicher zu sichern, die Resilienz gegenüber Klimaextremen wie Hochwasser und Dürren zu erhöhen sowie artenreiche Lebensräume zu stärken. Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote zwischen 50 % (Länder) und bis zu 90 % (andere Antragstellende) bei mindestens 5 % baren Eigenmitteln. Gefördert werden Projektkosten für Baumaßnahmen, Grunderwerb, Personal- und Planungsaufwendungen, Monitoring, Geräte und Öffentlichkeitsarbeit. Nicht antragsfähig sind regelmäßig wiederkehrende Pflegekosten, Folgekosten sowie Ausgaben für die Antragserstellung.
Das zweistufige Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze, die bis zum 31.12.2026 – zunächst bis zum Starttermin 01.05.2026 – über das zentrale Onlineportal einzureichen ist. Nach positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des vollständigen Förderantrags inklusive Finanzierungsplan, Nachweis der Eigen- und Drittmittel sowie gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen und Unterstützungsschreiben des jeweiligen Bundeslandes. Die Laufzeit der Vorhaben kann bis zu 120 Monate betragen, die maximale Fördersumme liegt bei 10 Mio. €. Auswahlkriterien sind unter anderem der Beitrag zum natürlichen Klimaschutz, die fachliche Qualifikation der Antragstellenden, die Qualität von Zeit- und Arbeitsplanung sowie Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit. Erfolgreiche Projekte tragen langfristig zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur CO₂-Minderung und zum Erhalt lebendiger Auenlandschaften bei.
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