Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz
Förderung gebäudebezogener Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben in Österreich. Onlineantrag möglich vom 01.01.2025 bis 31.12.2050.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Endenergieeffizienz in Kunst- und Kulturbetrieben (z.B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräume) in Österreich. Ziel ist die Reduktion des Energieverbrauchs und damit verbunden die Senkung von Treibhausgasemissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Thermische Gebäudesanierung
- Umstellung auf energieeffiziente Heizungssysteme
- Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)
- Kühlungsmaßnahmen
- Planungsleistungen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb einer Kultureinrichtung im Sinne des Artikels 53 AGVO (EU VO 2014/651)
- Mindestens 80 % Nutzung der Einrichtung für kulturelle Zwecke
- Antragstellung vor Erstverpflichtung (Bestellung, Lieferung, Baubeginn)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Technisches Datenblatt
- Bericht des Kreditinstitutes bei Investitionsvolumen > 500.000 €
- Weitere Unterlagen gemäß Informationsblatt
Bewertungskriterien
- Einsparpotenzial an Endenergie
- Technische Machbarkeit
- Wirtschaftlichkeit des Projekts
- Beitrag zum Klimaschutz
Beschreibung
Im Rahmen des Programms Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz, das auf den erfolgreichen Förderungen des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) sowie des Klima- und Energiefonds aus dem NextGenerationEU-Resilienzfonds aufbaut, werden Kulturbetriebe österreichweit bei gebäudebezogenen Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie unterstützt. Mit einer Förderquote von 60% umfasst das Programm thermische Sanierungen, die Umstellung auf energieeffiziente Heizungssysteme (etwa Fernwärmeanschluss, Wärmepumpen oder Holzheizungen), energiesparende Beleuchtungs- und Lüftungskonzepte inklusive Wärmerückgewinnung sowie energieeffiziente Kühllösungen. Auch Planung und Montage der Anlagen gelten als förderfähige Ausgaben. Die vorgesehenen Projekte können innerhalb von bis zu 24 Monaten realisiert werden. Eine Antragstellung ist online bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) zwischen 01.01.2025 und 31.12.2050 möglich.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Kultureinrichtungen gemäß Artikel 53 AGVO betreiben und deren Räumlichkeiten zu mindestens 80 % für kulturelle Zwecke genutzt werden. Voraussetzung ist die Antragseinreichung vor Erstverpflichtung (Bestellung, Lieferung oder Baubeginn). Erforderlich sind ein vollständig ausgefülltes technisches Datenblatt sowie bei einem Investitionsvolumen über 500.000 € ein Bericht des Kreditinstitutes, weitere Unterlagen ergeben sich aus dem jeweiligen Informationsblatt. Die Bewertung orientiert sich am Einsparpotenzial, der technischen Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit und dem Beitrag zum Klimaschutz. Die KPC-Expert:innen begleiten den gesamten Förderprozess von der Antragstellung bis zur Auszahlung und stehen beratend zur Seite, damit Kulturbetriebe langfristig von zukunftsweisenden Energieeffizienzmaßnahmen profitieren.