Zuschuss

Klimalotterie

Teilnahme an der ersten deutschen Klimalotterie: Durch Loskauf werden 30 % der Spieleinsätze in Klimaschutzprojekte gemeinnütziger Organisationen investiert. Bewerbung als Förderpartner jederzeit möglich.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 30%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Klimaschutzprojekten gemeinnütziger Organisationen in den Kategorien Natur & Landschaft, Umwelt & Ressourcen sowie Bildung & Forschung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projekt muss Klima in den Bereichen Natur & Landschaft, Umwelt & Ressourcen oder Bildung & Forschung schützen
  • Projekt mit Namen, Ort und Zielbeschreibung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Kategoriezugehörigkeit des Projekts
  • Konkretheit der Projektbeschreibung
  • Gemeinnützigkeit des Antragstellers

Beschreibung

Die Klimalotterie richtet sich an gemeinnützige Organisationen bundesweit und stellt eine innovative Fördermöglichkeit im Bereich Klimaschutz dar. Über den Loskauf fließen 30 % der Spieleinsätze als Zuschüsse in ausgewählte Projekte, wobei die Kund:innen selbst über die Unterstützung in den Kategorien Natur & Landschaft, Umwelt & Ressourcen sowie Bildung & Forschung entscheiden. Als Förderpartner:innen profitieren Vereine, Stiftungen oder gGmbHs von einem exklusiven Online-Auftritt und gezielter Öffentlichkeitsarbeit durch die ClimaClic gGmbH mit Sitz in Offenburg. Die ersten Förderungen wurden bereits erfolgreich realisiert und zeigen die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Ansatzes gegen die CO₂-Belastung auf.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die ein konkretes Klimaschutzprojekt benennen können – inklusive Name, Ort und Zielbeschreibung. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt schriftlich mittels Förderantrag, ausführlicher Projektbeschreibung sowie Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die jährliche Förderquote beläuft sich auf 30 % der eingeworbenen Mittel. Bewertet werden insbesondere die Kategoriezugehörigkeit, die Detailtiefe der Zielsetzung und die anerkannte Gemeinnützigkeit. Interessierte Organisationen mit Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, Umweltbildung oder Landschaftspflege gewinnen mit der Klimalotterie sowohl finanzielle Unterstützung als auch ein starkes Netzwerk, um ihre Projekte effizient umzusetzen und sichtbar zu machen.

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