Klimaschutz – Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Förderung von kommunalen Klimaschutz‐ und Klimaanpassungsprojekten in Hessen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels. Anträge können fortlaufend bei der WIBank oder dem zuständigen Ministerium eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels durch Förderung investiver kommunaler Maßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot‐ und Demonstrationsprojekte sowie Haus‐ und Hofbegrünungen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hessen
- Kommunale Trägerschaft (Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände oder kommunale Unternehmen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular (Programmteil II/1-4)
- Aktuelle Förderrichtlinie
- Erklärung über erhaltene De-minimis-Beihilfen
Beschreibung
Klimaschutz – Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten in Hessen
Dieses Förderangebot unterstützt öffentliche Einrichtungen hessischer Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen bei der Umsetzung investiver Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Ziel ist die nachhaltige Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Begrenzung der negativen Folgen des Klimawandels. Gefördert werden u. a. Projekte zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien, Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Emissionsminderung sowie Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer:innen als lokaler Klimaanpassungsstrategie. Damit leistet die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Hessischen Landesregierung und stärkt die Umweltresilienz vor Ort.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für sechs Programmteile. Anträge können fortlaufend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) oder beim zuständigen Hessischen Ministerium eingereicht werden. Voraussetzung sind ein Sitz in Hessen sowie kommunale Trägerschaft. Zur Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Programmteil II/1–4), die aktuelle Förderrichtlinie und eine Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen einzureichen. Nach Prüfung durch die Förderstelle erfolgt bei positivem Bescheid die Bereitstellung der Mittel. Interessierte Kommunalverwaltungen und kommunale Unternehmen profitieren von einer kostenfreien Vorfeldberatung durch hessenEnergie. Dieses kontinuierlich verfügbare Programm bietet maßgeschneiderte Förderkonditionen zur Realisierung ambitionierter Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte in ganz Hessen.
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