Zuschuss

Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen

Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen und nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern mit EFRE-Mitteln und Zuschussquoten bis zu 70 %. Anträge bis zum 31.12.2029 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
16.04. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: 25 % - 70 %
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt nichtwirtschaftlich tätige kommunale Organisationen (Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände) sowie Kirchen, Verbände und Stiftungen bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Steigerung der Energieeffizienz und Entwicklung intelligenter Energiesysteme mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Förderfähige Ausgaben

  • Planungsleistungen und Machbarkeitsstudien
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Verbesserung der Energieeffizienz über gesetzlichen Standard
  • Entwicklung intelligenter Energiesysteme und Netze
  • Demonstrationsvorhaben zur Emissionsreduktion

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vorhaben der Tiefengeothermie
  • Elektroenergieerzeugung
  • Projekte mit Hauptziel Elektromobilität
  • Transeuropäische Energienetzwerke (TEN-E)
  • Wasserstoffherstellung
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mindestzuwendungsfähige Ausgaben von 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien/Planungen)
  • Eigentums- bzw. Nutzungsrecht am Projektstandort
  • Vorlage behördlicher Genehmigungen
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  2. Aussagefähige Projektbeschreibung
  3. Nachweis des Eigentums- bzw. Nutzungsrechts
  4. Behördliche Genehmigungen
  5. Datenblatt Klimaschutzindikatoren
  6. Formblatt Ausgabenansätze (Kommunen)
  7. Datenauswertung aus RUBIKON (bei kommunalen Antragstellern)
  8. Kostenvoranschlag oder Angebot
  9. Finanzierungsnachweise und Nachweis über Bemühungen zu weiteren Fördermitteln
  10. Belege über Förderung durch andere öffentliche Stellen

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Emissionsminderungspotenzial
  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Ergebnis der Klimaverträglichkeitsprüfung

Beschreibung

Die Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nicht wirtschaftlich tätige Kommunen, Kirchen, Verbände und Stiftungen bei Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Ziel ist eine Emissionsminderung von mindestens 30 % gegenüber der Ausgangssituation durch Steigerung der Energieeffizienz und die Entwicklung intelligenter Energiesysteme. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und kann je nach Maßnahmenart bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Anträge sind bis zum 31.12.2029 möglich und müssen vor Vorhabensbeginn beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) eingereicht werden.

Gefördert werden unter anderem Machbarkeits- und Vorplanungsstudien, investive Energieeinsparungen über gesetzliche Standards hinaus, intelligente Quartierslösungen, smarte Netze sowie Demonstrationsprojekte zur Emissionsreduktion. Antragstellende müssen einen Projektstandort in Mecklenburg-Vorpommern nachweisen, die Gesamtfinanzierung sichern, erforderliche Genehmigungen vorlegen und eine Amortisationszeit von über fünf Jahren gewährleisten. Mindestzuwendungsfähige Ausgaben liegen bei 20.000 EUR (bzw. 2.000 EUR bei Studien und Planungen). Die Förderquoten betragen 25 % bis 70 % und richten sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Zur Antragseinreichung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine aussagefähige Projektbeschreibung, Nachweise zu Eigentums- und Nutzungsrechten, behördliche Genehmigungen, Klimaschutzindikatoren sowie Finanzierungsnachweise beizufügen. Die Richtlinie unterstützt mit klaren Bewertungskriterien wie Emissionsminderungspotenzial, Nachhaltigkeitsaspekten und Wirtschaftlichkeit den Weg zu klimaverträglicher Infrastruktur und energieeffizienten Lösungen.

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