KLUG - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Zuschüsse für eigenständige Kleinstunternehmen in Thüringen zur Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung mit 45 % Zuschuss. Anträge laufend über das TAB-Förderportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung durch Förderung eigenständiger Kleinstunternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter
- Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- Energiegewinnungsanlagen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigenständiges Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeitern, Jahresumsatz < 2 Mio. EUR)
- Nachweis der erforderlichen Qualifikation
- Vorlage eines Wirtschaftlichkeitskonzepts
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Bedarf für die Bereitstellung zur Grundversorgung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Wirtschaftlichkeitskonzept
- Nachweis der Qualifikation
- Bestätigung der Hausbank
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Nachweis des Bedarfs zur Grundversorgung
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Eigenmittelnachweis
- Qualifikationsnachweis
Beschreibung
Die KLUG-Förderung richtet sich an eigenständige Kleinstunternehmen in Thüringen (weniger als zehn Mitarbeitende, Jahresumsatz unter 2 Mio. EUR), die Güter und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen oder dringlichen Bedarfs in ländlichen Orten anbieten. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung durch einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben. Beantragt werden können Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen oder der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte. Ausgeschlossen sind u. a. der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten, Umschuldungen oder der Kauf unbebauter Grundstücke.
Die Antragstellung erfolgt laufend über das TAB-Förderportal, wobei der Förderantrag neben einer Beschreibung des Vorhabens einen Nachweis des Bedarfs, einen Qualifikationsnachweis, ein Wirtschaftlichkeitskonzept und einen Nachweis der Gesamtfinanzierung (z. B. Hausbankbestätigung) umfassen muss. De-minimis-Erklärungen sind für den Status als Beihilfeempfänger ebenfalls erforderlich. Eine Plausibilisierung der Ausgaben erfolgt durch die Vorlage von Angeboten oder Kostenberechnungen. Förderinteressierte erhalten bei der Thüringer Aufbaubank detaillierte Informationen zu den Antragsunterlagen, den formalen Voraussetzungen und zum weiteren Förderverfahren.
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