KMU-Exportförderung
Förderung für KMU in Oberösterreich und Salzburg zur Erschließung und zum Ausbau internationaler Zielmärkte durch Messebeteiligung, Kommunikations- und Beratungskosten. Anträge für den Zeitraum 01.01.2024–31.12.2026 müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Erschließung eines neuen internationalen Zielmarktes oder zum Ausbau eines bestehenden internationalen Zielmarktes durch Kostenübernahme für Messe- und Veranstaltungsbeteiligungen, Marketing und Public-Relations-Maßnahmen sowie Beratung.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Teilnahme an Messen/Veranstaltungen für den internationalen Zielmarkt
- Kosten für Kommunikationsmaßnahmen (Marketing- und Public-Relations-Maßnahmen) für den internationalen Zielmarkt
- Beratungskosten für den internationalen Zielmarkt
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Firmensitz in Oberösterreich
- KMU im Sinne der EU-Definition
- Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten für OÖ und Salzburg
- Projektbeschreibung mit Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
- Zwischen zwei Anträgen muss mehr als zwölf Monate liegen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Originalantrag (KMU-Exportförderung) inkl. Beilagen
- Richtlinie zum Landesförderungsprogramm KMU-Exportförderung (RL EIP 2024–2026)
- KMU-Definition der EU
- De-minimis-Beihilfen-Verordnung
- Rechnungszusammenstellung (LWLD-Wi/E-51a)
- Abschlussbericht (LWLD-Wi/E-51b)
Beschreibung
KMU-Exportförderung Oberösterreich und Salzburg: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Oberösterreich und aktiver Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekt:innen- und Ingenieurkonsulent:innen für OÖ und Salzburg erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Erschließung neuer oder zum Ausbau bestehender internationaler Zielmärkte. Gefördert werden Messeteilnahmen und Veranstaltungsbeteiligungen ebenso wie Marketing- und Public-Relations-Aktivitäten (max. 6 Monate) sowie Beratungsleistungen. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen im globalen Umfeld und die Umsetzung von Maßnahmen im Einklang mit der oö. Wirtschafts- und Forschungsstrategie #upperVISION2030. Förderanträge sind vor Projektbeginn einzureichen und decken den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 ab. Eine Mindestdifferenz von zwölf Monaten muss zwischen zwei Anträgen liegen.
Teilnahmevoraussetzungen und Ablauf: Antragsberechtigt sind EU-KMU in den Sparten Industrie, Gewerbe & Handwerk, Information & Consulting, Handel sowie Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Zur Antragstellung ist eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan erforderlich. Geförderte Ausgaben umfassen nachweislich entstandene Kosten für Messeauftritte, Kommunikationsmaßnahmen und fachliche Beratung im jeweiligen Exportmarkt. Folgende Unterlagen sind beizulegen: der Originalantrag inkl. Beilagen, die Richtlinie zum Landesförderprogramm, EU-KMU-Definition, De-minimis-Beihilfen-Verordnung sowie Rechnungsliste und Abschlussbericht. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung aller Nachweise und Prüfung durch die Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung. Begleitende Beratungsleistung durch das Export Center OÖ ist Voraussetzung für die Anerkennung des Vorhabens.