KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
Förderung für KMU und mittelständische Unternehmen im Programm „Zukunft der Wertschöpfung“: innovative Forschungsvorhaben in Produktion, Dienstleistung und Arbeit. Projektskizzen bis 15.04. und 15.10. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von kleinen und mittleren sowie mittelständischen Unternehmen durch Zuschüsse für risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben im Programm „Zukunft der Wertschöpfung“, um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Fremdleistungen
- Gemeinkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Definition der EU erfüllen
- Max. 1 000 Beschäftigte und Jahresumsatz ≤ 100 Mio. EUR
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Einreichung einer Projektskizze bis Stichtag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Vollständiger Förderantrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Kooperationsvereinbarung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Betriebs- und volkswirtschaftliche Verwertbarkeit
- Interdisziplinärer Systemansatz
- Breitenwirksamkeit und Transfer
Beschreibung
Das Förderprogramm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Betriebe in Deutschland und begleitet vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Produktion, Dienstleistung und Arbeit. Ziel ist es, innovative Technologien und Konzepte zu entwickeln, die den Transformationsprozess zu nachhaltigen, resilienten und digital vernetzten Wertschöpfungssystemen vorantreiben. Förderschwerpunkte liegen unter anderem auf Industrie-4.0-Lösungen, neuen Fertigungstechnologien und Prozessketten, digitalen Produkt-Service-Systemen, integrativer Robotik sowie neuen Geschäftsmodellen wie Datenmonetarisierung oder Plattformökonomie. Große Bedeutung kommt dabei dem integrativen Systemansatz zu: Die Projekte verknüpfen technologische Innovation mit sozialer Gestaltung von Arbeit, Qualifikation und lebenslangem Lernen, um die Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland zu stärken und gesellschaftliche Bedarfe zu bedienen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten (50 % Basisförderquote, plus Boni für KMU und bei ESF-Plus-Kofinanzierung) und kann Personalkosten, Sachausgaben, Fremdleistungen und Gemeinkosten umfassen. Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Beschäftigten und höchstens 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Verbundprojekte können Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einbeziehen. Die Projektdauer beträgt in der Regel 24 Monate, im Oktoberstichtag bis zu 30 Monate. Ein zweistufiges Antragsverfahren startet mit der Einreichung einer Projektskizze bis zum 15. April und 15. Oktober eines Jahres; Vollanträge folgen nach positiver Vorauswahl. Begutachtungskriterien sind Innovationsgehalt, volks- und betriebswirtschaftliche Verwertbarkeit, Interdisziplinarität sowie Breitenwirkung und Transferpotenzial.