KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte für kleine und mittlere Unternehmen zur Stärkung deutscher Wertschöpfungsketten. Stichtag: 15.04.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Entwicklung und Implementierung innovativer Lösungen in industriellen Wertschöpfungsketten und zur Stärkung der technologischen Souveränität.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Fremdleistungen
- Reisekosten
- Geräte- und Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
- Institutions- und Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU im Sinne der EU-Definition
- Sitz oder Niederlassung in Deutschland
- Vorlage eines innovativen Forschungs- und Entwicklungskonzepts
- Nachweis erforderlicher Eigenanteile oder Kofinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Investitionsplan
- Lebensläufe der Projektverantwortlichen
- Unternehmensbilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Beitrag zur Stärkung von Wertschöpfungsketten
- technische Machbarkeit
- Wirtschaftlichkeit und Marktrelevanz
Beschreibung
Das Förderprogramm KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen in Deutschland, die forschungs- und entwicklungsintensive Innovationsvorhaben in industriellen Wertschöpfungsketten realisieren möchten. Ziel ist die Stärkung der technologischen Souveränität durch die Entwicklung und Implementierung neuartiger Lösungen in Produktion und verarbeitendem Gewerbe. Gefördert werden Zuschüsse für Personalaufwendungen, Sachkosten, Fremdleistungen, Reisekosten sowie Geräte- und Investitionskosten. Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Erhöhung des Innovationsgehalts, zur Sicherung nationaler Wertschöpfungsketten und zur nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit von KMU im globalen Marktumfeld.
Teilnahmeberechtigt sind EU-KMU mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die ein innovatives Forschungs- und Entwicklungskonzept vorlegen und den erforderlichen Eigenanteil beziehungsweise eine Kofinanzierung nachweisen können. Bewertet werden vor allem der Innovationsgrad des Projekts, dessen Beitrag zur Stärkung von Wertschöpfungsketten, die technische Machbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Marktrelevanz. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Investitionsplan sowie Nachweise über die Qualifikation der Projektverantwortlichen und den aktuellen Unternehmensabschluss einzureichen. Der nächste Stichtag für die Einreichung kompletter Anträge ist der 15. April 2026. Projektinteressierte erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung über den Projektträger Karlsruhe (PTKA).
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