Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Breitbandausbau
Land NRW ergänzt das Bundesförderprogramm Breitbandausbau zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken bei privatwirtschaftlichen Betreibern. Kommunen und Zweckverbände können Anträge jederzeit bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist die Ergänzung des Bundesprogramms Breitbandausbau mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schließung etwaiger Wirtschaftlichkeitslücken und zum Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandinfrastrukturen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser
- Tiefbauarbeiten
- Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positiver Bescheid zur Bundesförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Kofinanzierung
- Positiver Bundesbescheid
- Nachweis über Vergabeverfahren
Beschreibung
Das Ko-Finanzierungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ergänzt das Bundesförderprogramm Breitbandausbau, um verbleibende Wirtschaftlichkeitslücken bei privatwirtschaftlichen Betreiber:innen mittels Landesmitteln zu schließen. Mit einem Fördersatz von in der Regel 90 % bis maximal 100 % (abzüglich des Bundesanteils) und einer Höchstförderung von bis zu 15 Mio. EUR werden Projekte unterstützt, die hochleistungsfähige Glasfaserinfrastrukturen in unterversorgten Regionen errichten. Gefördert werden insbesondere die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser, Tiefbauarbeiten sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei parallel geplanten Erdarbeiten. Das Programm zielt darauf ab, flächendeckende Breitbandzugänge aufzubauen und so kommunale Entwicklungspotenziale in ländlichen wie urbanen Gebieten zu steigern.
Förderberechtigt sind Gebietskörperschaften im Bundesland Nordrhein-Westfalen, vornehmlich Kommunen, Kreise und kommunale Zweckverbände. Voraussetzung für eine Landesförderung ist ein positiver Bewilligungsbescheid des Bundesprogramms Breitbandausbau. Anträge können fortlaufend bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden; hierfür sind das ausgefüllte Antragsformular zur Ko-Finanzierung, der Bundesbescheid und ein Nachweis über das Vergabeverfahren einzureichen. Die Kombination aus Bundes- und Landesmitteln schafft Planungssicherheit und ermöglicht eine beschleunigte Umsetzung von Tiefbau- und Glasfaserprojekten. Kommunale Entscheidungsträger:innen werden so befähigt, Zukunftsinfrastruktur aufzubauen, die den digitalen Wandel in Nordrhein-Westfalen nachhaltig unterstützt.
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