Ko-Finanzierung Land zur Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Landeskofinanzierung zur Ergänzung der Bundes-Gigabit-Förderung für den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in Nordrhein-Westfalen. Antragstellung erfolgt nach Erhalt eines bestandskräftigen Bundesbescheids.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist die Kofinanzierung einer Zuwendung des Bundes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 zum Ausbau und Betrieb hochleistungsfähiger Breitbandversorgungsnetze, insbesondere zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken und Umsetzung von Betreibermodellen durch kommunale Gebietskörperschaften.
Förderfähige Ausgaben
- Zuwendungsfähige Ausgaben gemäß Bundesbescheid
- Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser
- Ausführung von Tiefbauarbeiten
- Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bestandskräftiger Zuwendungsbescheid des Bundes
- Im Projektgebiet gelegene kommunale Gebietskörperschaft in NRW
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Erklärung des Kämmerers zur Einplanung des Eigenanteils (bei finanzschwachen Kommunen)
- Nachweis der Bestandskraft des Bundes-Förderbescheids
- Nachweis der Kooperation zwischen Gebietskörperschaften (bei Kooperationsprojekten)
Bewertungskriterien
- Vorlage eines bestandskräftigen Bundesbescheids
- Finanzsituation der Kommune (Ausgeglichenheit, Haushaltssicherung)
Beschreibung
Die Ko-Finanzierung Land zur Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen, darunter Landkreise, Städte, Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände. Als ergänzende Landesförderung ergänzt sie die Bundeszuwendung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 und zielt darauf ab, Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen und eigenständige Betreibermodelle zu realisieren. Die Antragstellung erfolgt nach Vorliegen eines bestandskräftigen Bundesbescheids in vorläufiger oder abschließender Höhe und kann fortlaufend eingereicht werden. Gefördert werden insbesondere Ausgaben gemäß Bundesbescheid, Tiefbauarbeiten sowie die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser oder deren Mitverlegung bei anderen Erdarbeiten.
Die Landesförderquote beläuft sich grundsätzlich auf 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen erhöht sich der Satz auf bis zu 40 %. Eine Abstimmung der Finanzlage der Kommune – etwa ausgeglichener Haushalt oder Haushaltssicherungskonzept – fließt in die Bewertung ein. Voraussetzung ist ein einwandfreier Status des Bundesbescheids und eine solide kommunale Finanzsituation. Für die Antragseinreichung werden das ausgefüllte Antragsformular, der Nachweis der Bestandskraft des Bundesbescheids sowie gegebenenfalls die Erklärung des oder der Kämmerer:in zur Einplanung des Eigenanteils und Kooperationsnachweise benötigt. Durch das Programm sollen flächendeckend leistungsfähige Breitbandnetze in NRW gefördert werden, um die digitale Infrastruktur nachhaltig zu stärken und zukunftsfähige Netzstrukturen aufzubauen.
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