Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung
Kombi-Programm der Bürgschaftsbank Hessen: Bereitstellung von Bürgschaften und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler:innen, Gründer und Unternehmensnachfolger in Hessen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich fehlender Sicherheiten gegenüber Hausbanken durch Bürgschaften und Stärkung der Eigenkapitalbasis durch Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Unternehmensnachfolgen und Gründungen im Land Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsfinanzierungen
- Betriebsmittelfinanzierungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Hessen
- Kleine und mittlere Unternehmen oder Existenzgründung/Unternehmensnachfolge
- Einbindung einer hessischen Hausbank oder Sparkasse
- Nachweis eines tragfähigen Finanzierungsvorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projekt- und Finanzierungsplan
- Jahresabschluss oder BWA
- Unternehmenskonzept bei Gründung
- Hausbankzusage
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- Bonität und Eigenkapitalausstattung
- Einbindung und Stellung der Hausbank
- Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
Beschreibung
Das Kombi-Programm der Bürgschaftsbank Hessen bietet kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberufler:innen, Existenzgründer:innen und Nachfolger:innen in Hessen eine flexible Lösung zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen. Als Garantieinstrument gleicht es fehlende Sicherheiten gegenüber Hausbanken aus und unterstützt zugleich die Eigenkapitalbasis durch Beteiligungen. Mit einer Förderquote von bis zu 80 % und der Möglichkeit, Anträge ganzjährig einzureichen, stärkt das Programm die finanzielle Stabilität für diverse Vorhaben – von Neugründungen über Unternehmensnachfolgen bis hin zu Expansionen. Zu den Bewertungskriterien zählen die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts, Bonität und Eigenkapitalausstattung, die Einbindung der Hausbank sowie die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hessen, die nach nationalen KMU-Definitionen agieren, sowie Gründer:innen und Nachfolger:innen, die ein tragfähiges Finanzierungsvorhaben vorweisen können. Voraussetzung ist die Beteiligung einer hessischen Hausbank oder Sparkasse und der Nachweis eines fundierten Projekt- und Finanzierungsplans. Eingereicht werden sollten Unterlagen wie Jahresabschluss oder BWA, ein Unternehmenskonzept bei Neugründung sowie eine verbindliche Hausbankzusage. Durch die Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen können Antragstellende Investitions- und Betriebsmittelvorhaben realisieren, ohne auf eigene Sicherheiten zurückgreifen zu müssen, und so die Wettbewerbsfähigkeit in Hessen nachhaltig erhöhen.
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