Zuschuss

Komm zur Kultur - Fahrtkostenzuschüsse

Förderung von Fahrtkosten für Besuche professioneller Kärntner Museen, Theater und Galerien durch Kindergärten, Schulen und Hortgruppen in Kärnten. Maximal 200 € pro Besuch. Gültig ab 01.11.2025, Anträge jederzeit nach dem Besuch möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.11.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: bis zu 200 € pro Besuch
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.11.2025

Förderziel

Durch Fahrtkostenzuschüsse den Besuch von Kindergärten, Schulen und Hortgruppen bei Museen, Theatern und Galerien in Kärnten zu fördern und das Interesse von Kindern und Jugendlichen an Kunst und Kultur zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Mehrtägige Pauschalreisen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes/digital signiertes Antragsformular inklusive aller Anlagen
  • Einreichung nach dem Museums- bzw. Kulturinstitutionbesuch
  • Erfüllung der Ausschreibungskriterien
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Besuchsbestätigung
  3. Transportmittelrechnung

Beschreibung

Die Initiative Komm zur Kultur – Fahrtkostenzuschüsse der Kärntner Landesregierung richtet sich an Bildungseinrichtungen in Kärnten und fördert Ausflüge zu professionellen Museen, Theatern und Galerien. Kindergartengruppen, Schulen und Hortgruppen können eine Erstattung der Reiseausgaben für öffentliche und private Verkehrsmittel in Höhe von bis zu 200 Euro pro Besuch beantragen. Ab einer einfachen Wegstrecke von 50 km stehen maximal 200 Euro zur Verfügung, bei kürzeren Distanzen bis zu 170 Euro. Ziel der Maßnahme ist es, finanzielle Hürden abzubauen, kulturelle Bildung zu stärken und frühes Interesse an Kunst, Kultur und Medien zu wecken. Die Förderung ist ab dem 1. November 2025 fortlaufend verfügbar und erstreckt sich über die Förderbereiche Kultur, Bildung, Kinder und Jugendliche, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit und Soziales.

Die Beantragung erfolgt nach dem Besuch der jeweiligen Kulturinstitution und erfordert die Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars, einer Besuchsbestätigung sowie der entsprechenden Transportmittelrechnung. Eine 100-prozentige Kostenübernahme ist möglich, sofern die eingereichten Ausgaben den Richtlinien entsprechen; mehrtägige Pauschalreisen sind ausgeschlossen. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch; die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung, solange im Kulturbudget Mittel bereitstehen. Pro Klassengruppe kann die Förderung bis zu zweimal jährlich genutzt werden. Da kein festes Fristende existiert, werden Anträge kontinuierlich bearbeitet. Mit dieser unkomplizierten Förderoption werden Bildungsinstitutionen motiviert, Kulturorte als außerschulische Lernorte stärker in ihren Lehrplänen und Freizeitaktivitäten zu verankern.

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