Komm zur Kultur - Fahrtkostenzuschüsse
Förderung von Fahrtkosten für Besuche professioneller Kärntner Museen, Theater und Galerien durch Kindergärten, Schulen und Hortgruppen in Kärnten. Maximal 200 € pro Besuch. Gültig ab 01.11.2025, Anträge jederzeit nach dem Besuch möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch Fahrtkostenzuschüsse den Besuch von Kindergärten, Schulen und Hortgruppen bei Museen, Theatern und Galerien in Kärnten zu fördern und das Interesse von Kindern und Jugendlichen an Kunst und Kultur zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mehrtägige Pauschalreisen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes/digital signiertes Antragsformular inklusive aller Anlagen
- Einreichung nach dem Museums- bzw. Kulturinstitutionbesuch
- Erfüllung der Ausschreibungskriterien
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Besuchsbestätigung
- Transportmittelrechnung
Beschreibung
Die Initiative Komm zur Kultur – Fahrtkostenzuschüsse der Kärntner Landesregierung richtet sich an Bildungseinrichtungen in Kärnten und fördert Ausflüge zu professionellen Museen, Theatern und Galerien. Kindergartengruppen, Schulen und Hortgruppen können eine Erstattung der Reiseausgaben für öffentliche und private Verkehrsmittel in Höhe von bis zu 200 Euro pro Besuch beantragen. Ab einer einfachen Wegstrecke von 50 km stehen maximal 200 Euro zur Verfügung, bei kürzeren Distanzen bis zu 170 Euro. Ziel der Maßnahme ist es, finanzielle Hürden abzubauen, kulturelle Bildung zu stärken und frühes Interesse an Kunst, Kultur und Medien zu wecken. Die Förderung ist ab dem 1. November 2025 fortlaufend verfügbar und erstreckt sich über die Förderbereiche Kultur, Bildung, Kinder und Jugendliche, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit und Soziales.
Die Beantragung erfolgt nach dem Besuch der jeweiligen Kulturinstitution und erfordert die Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars, einer Besuchsbestätigung sowie der entsprechenden Transportmittelrechnung. Eine 100-prozentige Kostenübernahme ist möglich, sofern die eingereichten Ausgaben den Richtlinien entsprechen; mehrtägige Pauschalreisen sind ausgeschlossen. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch; die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung, solange im Kulturbudget Mittel bereitstehen. Pro Klassengruppe kann die Förderung bis zu zweimal jährlich genutzt werden. Da kein festes Fristende existiert, werden Anträge kontinuierlich bearbeitet. Mit dieser unkomplizierten Förderoption werden Bildungsinstitutionen motiviert, Kulturorte als außerschulische Lernorte stärker in ihren Lehrplänen und Freizeitaktivitäten zu verankern.