Zuschuss

Kommunale Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI)

Das Land Thüringen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Thüringen im Straßenbau, Fuß- und Radverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Vorhaben sind bis 31.03. anzumelden und der Antrag bis 31.10. zu stellen.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen

Förderziel

Das Land Thüringen unterstützt die Finanzierung von Maßnahmen im Straßenbau, Fuß- und Radverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr, um die Verkehrsverhältnisse im Alltagsverkehr zu verbessern.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, kreisfreie Städte sowie Landkreise oder deren Zusammenschlüsse.
  • Vorhaben muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen und mit den umwelt- und naturschutzrechtlichen Regelungen vereinbar sein.
  • Örtliche und regionale Verkehrsplanungen müssen berücksichtigt werden.
  • Vorhaben ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei, wirtschaftlich sparsam und unter Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke geplant.
  • Anforderungen an die Barrierefreiheit sind zu beachten.

Beschreibung

Das Programm unterstützt kommunale Träger in Thüringen bei der Umsetzung nachhaltiger Verkehrsinfrastrukturprojekte, um die Bedingungen im Alltagsverkehr spürbar zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen im Straßenbau, im Fuß- und Radverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss leistet das Land Thüringen einen Beitrag zur Entlastung innerörtlicher Straßennetze, zur Stärkung sicherer Fuß- und Radwege sowie zur Erhöhung der Attraktivität von Bus- und Bahnsystemen im öffentlichen Personennahverkehr. Damit leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Emissionen, zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Stärkung des klimafreundlichen Mobilitätsangebots.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und deren Zusammenschlüsse. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beiträgt, mit umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in Einklang mit örtlichen beziehungsweise regionalen Verkehrsplanungen steht. Ebenso gehören wirtschaftliche Sparsamkeit, bautechnische und verkehrstechnische Einwandfreiheit sowie die Umsetzung von Barrierefreiheit zu den Fördervoraussetzungen. Das zweistufige Verfahren sieht vor, das Projekt zunächst bis zum 31. März des dem Vorhabenbeginn vorangehenden Jahres formgerecht anzumelden und anschließend den vollständigen Antrag bis zum 31. Oktober des dem Baubeginn vorhergehenden Jahres einzureichen. Die Vergabe erfolgt durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Fachliche Unterlagen, Checklisten und Formulare erleichtern die Vorbereitung einer vollständigen Antragstellung.

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