Kommunaler Wärmefonds
Zinsfreie Zuwendungen für Kommunen in Schleswig-Holstein zur Vorbereitung investiver Wärme- und Effizienzprojekte (Machbarkeitsstudien, Gutachten, UVP, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit). Fördersumme bis 300.000 €, mind. förderfähige Ausgaben 25.000 €. Antrag vor Vorhabenbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Planung und Vorbereitung investiver Projekte in den Bereichen erneuerbare Wärme, Digitalisierung der Wärme und Energieeffizienz durch Förderung von Vorplanungskosten, Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Rechts- und Steuerberatung sowie Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Treibhausgasminderung.
Förderfähige Ausgaben
- Machbarkeitsstudien
- Standortanalysen
- Gutachten zur Änderung der Bauleitplanung
- Datenermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Umweltverträglichkeitsprüfung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Genehmigungsgebühren und öffentlich-rechtliche Gebühren
- Investitionen in Sachanlagen (z. B. Wärmenetze, Erzeugungsanlagen)
- Verpflegung und Bewirtung
- Personalkosten der eigenen Verwaltung
- Eigenleistungen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Schleswig-Holstein
- Projekte in der Planungs- und Startphase (Reifegrad: Finanzierung noch nicht gesichert)
- Mindestfördersumme förderfähiger Ausgaben 25.000 €
- Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung/Projektskizze
- De-minimis-Erklärung
- Finanzierungsplan
- Erklärung zum Vorhabenbeginn
- Erklärung zum Reifegrad
Beschreibung
Der Kommunale Wärmefonds unterstützt Kommunen und öffentlich getragene Unternehmen in Schleswig-Holstein bei der frühzeitigen Vorbereitung investiver Wärme-, Digitalisierung- und Energieeffizienzprojekte. Ziel ist die Förderung von Maßnahmen zur Treibhausgasminderung, indem alle Kosten für Machbarkeitsstudien, Standort- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, Gutachten zur Bauleitplanung oder Umweltverträglichkeitsprüfungen, ebenso wie Ausgaben für Rechts- und Steuerberatung sowie Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu 100 % – zinsfrei bis zu 300.000 € je Projekt – übernommen werden. Voraussetzung ist ein vorhabenbezogener Reifegrad, bei dem die Gesamtfinanzierung noch nicht gesichert ist, sowie förderfähige Ausgaben von mindestens 25.000 €. Das Programm ist ausgelegt auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten und gewährt bedingt rückzahlbare Zuschüsse, deren Rückzahlung bei gesicherter Gesamtprojektfinanzierung entfällt, falls das Projekt nicht realisiert wird.
Zuwendungsempfänger:innen sind Gemeinden, Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen und kommunalnahe Daseinsvorsorgeunternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Schleswig-Holstein. Die Antragstellung muss vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen erfolgen und erfordert die Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars, einer Projektskizze, einer De-minimis-Erklärung, eines Finanzierungsplans sowie Erklärungen zum Vorhabenbeginn und Reifegrad. Die Richtlinie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur gilt bis zum 14.04.2030; Anträge können ab dem 15. 04.2025 bis zu diesem Datum eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Förderverfahren und zur Antragstellung dient.
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