Zuschuss

Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung

Förderung von Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei Einführung und Zertifizierung eines Qualitätsmanagements für Klimaanpassungsmaßnahmen. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.

Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Unterstützung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der systematischen Implementierung eines Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung. Ziel ist es, Verwaltungshandeln und kommunale Prozesse klimafest zu gestalten und anhand eines anerkannten Zertifikats nachzuweisen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen
  • Kommunale Trägerschaft (Stadt, Gemeinde oder Kreis)

Beschreibung

Das kommunale Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung unterstützt Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der systematischen Einführung eines anerkannten Managementsystems zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Öffentliche Einrichtungen wie Städte, Gemeinden und Kreise können fortlaufend einen Antrag auf einen Zuschuss stellen, um Verwaltungshandeln und kommunale Prozesse klimafest auszugestalten. Ziel des Förderprogramms des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Nachweis einer erfolgreichen Zertifizierung durch ein etabliertes Prüfschema, das die Qualität und Wirksamkeit kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen dokumentiert.

Förderberechtigt sind Bürgermeister:innen, kommunale Klimaschutzbeauftragte sowie Mitarbeitende in Gemeindeverwaltungen und Kreisverwaltungen mit Sitz oder Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist eine kommunale Trägerschaft (Stadt, Gemeinde oder Kreis). Mit der finanziellen Förderung lassen sich alle Schritte von der Bedarfsermittlung über die Prozessorganisation bis zur externen Auditierung begleiten. Da keine feste Frist vorliegt, können interessierte Kommunalverwaltungen jederzeit eine Antragstellung veranlassen. Die Bezirksregierung Arnsberg übernimmt im Auftrag des Ministeriums die fachliche Betreuung und Vergabe der Zuwendungen. Mit diesem kontinuierlich geöffneten Zuschussprogramm wird die langfristige Stärkung der kommunalen Resilienz gefördert und ein sichtbares Signal für nachhaltige Klimaanpassung in den Regionen Nordrhein-Westfalens gesetzt.

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