Kommunalrichtlinie
Bundesweites Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Unterstützung kommunaler Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. Anträge sind vom 01.02.2025 bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Kommunen und kommunalen Akteurinnen und Akteuren bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen zur nachhaltigen Senkung von Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Lebensqualität vor Ort.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Investitionskosten
- Beratungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhabenbeginn vor Bewilligung
- Kosten vor Bewilligung
- nicht förderfähige Ausgaben laut Richtlinie
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Kommunale Betriebe mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung
- Öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen im Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- und Sozialbereich
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung
- Berechnungsformular
- elektronisches Antragsformular (easy-Online)
- Vollmacht bei TAN-Verfahren
Beschreibung
Die Kommunalrichtlinie ist ein bundesweites Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), das Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände und öffentliche wie gemeinnützige Einrichtungen im Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- und Sozialbereich bei der Realisierung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt. Ziel ist die nachhaltige Reduktion von Treibhausgasen sowie die Steigerung der Lebensqualität vor Ort. Gefördert werden strategische Aktivitäten wie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Machbarkeitsstudien und Netzwerkbildung ebenso wie investive Maßnahmen etwa die energetische Sanierung von Beleuchtungsanlagen, der Ausbau klimafreundlicher Mobilität oder die Optimierung von Trinkwasser- und Abwasseranlagen. Die Förderquote liegt je nach Vorhaben und Kommunalstruktur zwischen 40 % und 90 %, bei finanzschwachen Kommunen und Braunkohlerevieren erhöht sich die Unterstützung. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sach- und Investitionskosten sowie Beratungsleistungen. Ein vorzeitiger Projektstart oder Kosten nach Antragstellung sind nicht zulässig.
Anträge können vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 über das Online-Portal easy-Online eingereicht werden; Projektbeginn ist ab dem 1. November 2024 möglich. Für die Antragstellung erforderlich sind eine detaillierte Vorhabenbeschreibung, das Berechnungsformular, das elektronische Antragsformular und gegebenenfalls eine Vollmacht für das TAN-Verfahren. Die Bearbeitung neuer Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Monaten, begleitet von individueller Beratung und festen Ansprechpartner:innen. Die Kommunalrichtlinie bietet damit einen strukturierten und effizienten Weg, kommunale Klimaschutzpotenziale zu heben und die energetische Zukunftsfähigkeit vor Ort zu stärken.
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