Zuschuss

Konditorei-Förderung des Landes Oberösterreich

Zuschüsse für Investitionen von Konditoreibetrieben in Oberösterreich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung, Laufzeit 01.01.2024–31.12.2026. Anträge vor Projektbeginn einreichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung von Investitionsvorhaben in Konditoreibetrieben zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung.

Förderfähige Ausgaben

  • Planung und Beratung (als Anschaffungsnebenkosten)
  • Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
  • Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Übernahme von Betrieben

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Konditorei
  • max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort und max. 15 in der Gemeinde
  • max. 7 Betriebsstandorte führen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag im Rahmen der Richtlinie zur Konditorei-Förderung
  2. Schlüssige Projektbeschreibung inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan

Beschreibung

Die Konditorei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus dem Konditoreigewerbe in Oberösterreich dabei, ihre Nahversorgungskompetenz zu sichern und auszubauen. Für den Förderzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 werden nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Zinsenzuschüsse für Investitionsvorhaben gewährt, die zur Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung oder Übernahme eines Konditoreibetriebs beitragen. Antragsteller:innen müssen über eine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Konditorei verfügen, maximal 15 Vollzeitäquivalente am Investitionsstandort beschäftigen und dürfen bis zu sieben Betriebsstandorte führen. Die Einreichung des Förderungsantrags erfolgt vor Projektbeginn über das Wirtschaftsportal Oberösterreich.

Gefördert werden Planung und Beratung als Anschaffungsnebenkosten, der Um-, Zu- oder Neubau von Gebäuden, die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Übernahme von Betrieben inklusive Ablöse von Investitionsgütern. Voraussetzung für eine positive Antragsentscheidung ist eine schlüssige Projektbeschreibung mit detailliertem Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan, die sowohl die Zuordnung zum Konditoreigewerbe als auch die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens nachweist. Nach Vorliegen aller Unterlagen und erfolgreicher Prüfung durch die Abteilung Wirtschaft und Forschung des Landes Oberösterreich erfolgt die Auszahlung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderwerber:innen können sich bei Fragen an die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft wenden. Alle relevanten Formulare und Richtlinien stehen auf dem Wirtschaftsportal Oberösterreich zur Verfügung.

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