Zuschuss

Kongressförderung Oberösterreich

Förderung nichtöffentlicher Kongresse, Tagungen und Symposien in Oberösterreich mit Nächtigungsrelevanz. Zuschuss auf Basis nachgewiesener Nächtigungen. Antragsfrist: spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn. Gültig 01.01.2024–31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Ziel der Kongressförderung Oberösterreich ist die Profilierung und Etablierung Oberösterreichs als Kongress- und Tagungsstandort, die Steigerung der Anzahl von Veranstaltungen mit anerkannten Nachhaltigkeitszertifikaten sowie die Positionierung des Bundeslands als idealen Standort für die Kombination von Arbeit und Freizeit.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nichtöffentliche Kongresse, Tagungen, Symposien oder Konferenzen mit Nächtigungsrelevanz, wissenschaftlich oder bildungsorientiert und mit externem Fachpublikum
  • Kostenpflichtiger Veranstaltungsort in Oberösterreich
  • Mindestens 60 registrierte TeilnehmerInnen (ohne Begleitpersonen)
  • Mindestens 80 nachgewiesene Nächtigungen in Oberösterreich (inkl. Begleitpersonen)
  • Verwendung des Logos der Standortmarke Oberösterreich auf Website und Kongressunterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Landesförderungsantrag inkl. Beilagen

Beschreibung

Die Kongressförderung Oberösterreich richtet sich an Unternehmen und beauftragte Organisationen (etwa Reisebüros oder Professional Congress Organiser:innen), die wissenschaftlich oder bildungsorientiert ausgerichtete, nichtöffentliche Kongresse, Tagungen, Symposien oder Konferenzen mit Nächtigungsrelevanz in Oberösterreich durchführen. Gefördert werden Veranstaltungen ab 60 registrierten Teilnehmer:innen (exklusive Begleitpersonen) und mindestens 80 nachgewiesenen Nächtigungen, die an einem kostenpflichtigen Veranstaltungsort im Bundesland stattfinden. Der Zuschuss wird auf Basis der tatsächlichen Übernachtungszahlen gewährt und unterliegt den Bedingungen der Landes-Tourismusstrategie 2030, insbesondere der Steigerung nachhaltigkeitszertifizierter Formate sowie der Profilierung Oberösterreichs als attraktiven Kongress- und Tagungsstandort.

Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung einzureichen und umfasst den Landesförderungsantrag inklusive aller Beilagen. Während der Förderperiode (01.01.2024–31.12.2026) positioniert dieses Programm Oberösterreich als ideale Kombination aus Arbeit, Wissenschaft und Freizeit und leistet einen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung. Zur Einhaltung der Förderrichtlinien ist zudem die Verwendung des Logos der Standortmarke Oberösterreich auf der Kongress-Website sowie in den Kongressunterlagen verpflichtend. Mit dieser Unterstützung wird nicht nur die Anzahl hochwertiger Fachveranstaltungen erhöht, sondern auch die nachhaltige Attraktivität des Bundeslands als internationaler Tagungsstandort gestärkt.

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