Kooperationen im Naturschutz
Zuschüsse für Kooperationen im Naturschutz in Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und der Biodiversitätsstrategien. Stichtage: 15.02., 15.05., 15.08., 15.10.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kooperationen zwischen Akteuren aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen bei der Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der EU-, Bundes- und Landesbiodiversitätsstrategie durch Zuschüsse für Organisation, Koordinierung, Konzeptentwicklung, Flächensicherung, Umweltbildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Miete
- Ersteinrichtung einer Geschäftsstelle
- Sachkosten
- Beratungsleistungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
- Satzungszweck Naturschutz
- Vorsitz in einem regionalen Zusammenschluss im Naturschutz
- Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer Lokalen Aktion
- Dokumentierte Vernetzung und Abstimmung mit relevanten Fachbehörden und Institutionen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Gebietsmanagementkonzept
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Satzung mit Naturschutzzweck
- Kooperationsnachweise (z.B. Vereinbarungen)
Bewertungskriterien
- Sicherung, Verbesserung oder Wiederherstellung des Erhaltungszustands
- Umsetzung Natura 2000
- Sicherung oder Verbesserung schutzwürdiger Arten
- Lage innerhalb/außerhalb bestimmter Gebiete
- Innovation
- Reduktion von Interessenkonflikten
- Erfüllung von Berichtspflichten
- Zusätzliche Beratung durch Multiplikatoren
- Öffentlichkeitswirksamkeit
Beschreibung
Im Rahmen eines Landesprogramms wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden, landwirtschaftlichen Interessen und kommunalen Akteur:innen in Schleswig-Holstein gefördert. Ziel ist die Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie nationaler und regionaler Biodiversitätsstrategien. Gefördert werden organisatorische und koordinierende Tätigkeiten ebenso wie die Konzepterstellung zur Flächensicherung, begleitende Umweltbildung, fachliche Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die in regionalen Kooperationen den Vorsitz übernehmen und als Projektträger:innen fungieren, können Zuschüsse in Höhe von 90 bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die Projektlaufzeit kann bis zu 60 Monate betragen, und der Antrag erfolgt jeweils zu den Stichtagen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. Oktober.
Mit Blick auf die Förderung regional verankerter Lokaler Aktionen bietet das Programm finanzielle Unterstützung für Personalkosten, Mietaufwand sowie die Ersteinrichtung einer Geschäftsstelle. Zuschüsse decken zudem Sachkosten, Beratungsleistungen sowie Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung ab. Bewerbungen erfordern eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein Gebietsmanagementkonzept, einen Finanzierungsplan, den Nachweis einer satzungsgemäß verankerten Naturschutzaufgabe und Dokumente zu bestehenden Kooperationen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Sicherung des Erhaltungszustands, Einbindung in Natura 2000, Innovation und Wirkung in der Öffentlichkeit. Förderinteressierte finden detaillierte Informationen beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein.
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