Zuschuss

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Dieser Koordinierungsrahmen legt die Grundsätze und Verfahren fest, über die Zuschüsse, Bürgschaften und Zinsverbilligungen zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Regionen Deutschlands gewährt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2029
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 60% - 90%

Förderziel

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in den strukturschwachen Regionen Deutschlands.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern
  • Planungs- und Beratungskosten
  • Baukosten
  • Ausstattungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Grundstückserwerb
  • Laufende Betriebskosten
  • Eigenleistungen
  • Finanzierungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines schriftlichen Antrags
  • Nachweis regionalwirtschaftlicher Effekte
  • Einhaltung der im Koordinierungsrahmen festgelegten Fördervoraussetzungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Finanzierungsplan
  3. Verwendungsnachweis
  4. Bewilligungsbescheid

Bewertungskriterien

  • Nachweis regionaler wirtschaftlicher Effekte
  • Einhaltung der Förderkriterien und Bindungsfristen
  • Transparenz der Verwendungsnachweise

Beschreibung

Der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bildet ein zentrales Instrument, das darauf abzielt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit strukturschwacher Regionen in Deutschland nachhaltig zu stärken. Durch diese Förderung werden nicht nur Investitionen in innovativen Technologien und infrastrukturelle Entwicklungen ermöglicht, sondern auch Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Der Rahmen fördert kommunale, gemeinnützige sowie gewerbliche Einrichtungen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – und basiert auf klar definierten Grundsätzen, die eine gleichberechtigte Teilhabe und einen transparenten Umgang mit Fördermitteln gewährleisten. Dabei wird besonderer Wert auf den Nachweis regionalwirtschaftlicher Effekte sowie die Einhaltung von Bindungsfristen gelegt, um den Erfolg der Maßnahmen messbar zu machen.

Die zumeist als Zuschuss gewährte Förderung deckt dabei einen erheblichen Anteil der anrechenbaren Kosten ab. Gefördert werden Ausgaben wie die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, Planungs- und Beratungskosten, Bau- sowie Ausstattungskosten. Nicht förderfähig sind hingegen Kosten für den Grundstückserwerb, laufende Betriebskosten, Eigenleistungen oder Finanzierungskosten. Die Förderquote bewegt sich je nach Vorhaben zwischen 60% und 90% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, was den geförderten Einrichtungen einen bedeutenden finanziellen Hebel verschafft, um in ihre Zukunft zu investieren und gleichzeitig neue Impulse für den regionalen Wirtschaftsstandort zu setzen.

Mit einer Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2029 bietet der Rahmen interessierten Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Kommunen ausreichend Zeit, ihre Projekte professionell vorzubereiten und den erforderlichen Nachweis für regionale Entwicklungseffekte zu erbringen. Die Teilnahmevoraussetzungen umfassen die Einreichung eines schriftlichen Antrags sowie die Dokumentation, dass alle im Koordinierungsrahmen festgelegten Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Insgesamt leistet dieses Programm einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Modernisierung regionaler Wirtschaftsstrukturen, was wesentliche Impulse für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung setzt.

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